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Glossar

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Auftragsvolumen

Auftragsvolumen im Vergaberecht

Das Auftragsvolumen beschreibt den gesamten wirtschaftlichen Umfang eines geplanten öffentlichen Auftrags. Es umfasst alle Leistungen, Kostenbestandteile, Optionen und Laufzeiten, die im Rahmen einer Beschaffung anfallen können. Im Vergaberecht wird häufig der Begriff Auftragswert verwendet, der eng mit dem Auftragsvolumen verknüpft ist und die maßgebliche Größe für die Auswahl des passenden Vergabeverfahrens darstellt.

Rolle im Vergaberecht

Das Auftragsvolumen bestimmt, ob ein Auftrag oberhalb oder unterhalb eines Schwellenwerts liegt. Diese Schwellenwerte definieren, ob eine Vergabe national oder europaweit bekannt gemacht werden muss. Ein korrekt berechneter Auftragswert ist daher essenziell, da er Transparenz und Gleichbehandlung sicherstellt und formale Fehler im Verfahren verhindert.

Bei der Ermittlung werden zum Beispiel berücksichtigt:

  • geschätzte Gesamtkosten des Projekts
  • mögliche Vertragsverlängerungen
  • wiederkehrende oder regelmäßige Leistungen
  • der Gesamtumfang bei einer Aufteilung in Lose

Ein realistisch kalkuliertes Volumen ermöglicht Auftraggebern, das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren korrekt zu wählen und Bietenden einzuschätzen, wie umfangreich und wirtschaftlich relevant ein Auftrag ist.

Kontrollmechanismen und Rechtsprüfung bei der Festlegung des Auftragsvolumens

Die Schätzung und Festlegung des Auftragsvolumens unterliegt im Vergaberecht spezifischen Kontrollmechanismen und rechtlichen Überprüfungsverfahren. Öffentliche Auftraggeber müssen bei der Bestimmung des Auftragswerts die gesetzlichen Vorgaben strikt einhalten, da dieser Wert maßgeblich für das anzuwendende Vergabeverfahren ist. Kommt es zu Zweifeln an der Korrektheit der Schätzung, können Bieterinnen und Bieter im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens die Vergabekammern oder – bei höheren Streitwerten – die Oberlandesgerichte anrufen. Diese Instanzen prüfen, ob die Ermittlung des Auftragsvolumens ordnungsgemäß und transparent erfolgt ist und ob etwaige Manipulationen – wie das unzulässige Zerstückeln von Aufträgen zur Umgehung von Schwellenwerten – vorliegen. Werden Verstöße festgestellt, kann die Vergabekammer eine Neuschätzung anordnen oder das Vergabeverfahren beanstanden. Damit sichern die Kontrollmechanismen einen fairen Wettbewerb und die Einhaltung der vergaberechtlichen Grundsätze.

Auftragsvolumen bei öffentlichen Aufträgen

Bei öffentlichen Aufträgen dient das geschätzte Auftragsvolumen dazu, den gesamten finanziellen Rahmen eines Projekts darzustellen. Es wird in Ausschreibungen häufig genannt, damit Bietende ihre Kapazitäten, Ressourcen und Kostenstruktur gezielt prüfen können. Je nach Art des Auftrags – Bauleistung, Lieferung oder Dienstleistung – kann das Volumen stark variieren.

Warum das Auftragsvolumen entscheidend ist

Das Auftragsvolumen beeinflusst zahlreiche Elemente der Vergabe:

  • Auswahl des korrekten Verfahrens
  • notwendige Bekanntmachungen und Veröffentlichungswege
  • Fristen und formale Vorgaben
  • Eignungsnachweise und Zuschlagskriterien
  • Umfang und Struktur der Vergabeunterlagen

Ein sorgfältig kalkulierter Auftragswert schafft Klarheit für beide Seiten und bildet die Basis für ein transparentes, rechtssicheres Vergabeverfahren.

Für Unternehmen ist die Kenntnis des Auftragsvolumens wichtig, um:

  • die eigene Eignung realistisch einzuschätzen
  • die Wirtschaftlichkeit eines Angebots zu prüfen
  • Ressourcen und Personal zu planen
  • finanzielle sowie organisatorische Risiken abzuwägen

Viele Ausschreibungstexte enthalten daher bereits Schätzwerte oder Mengenangaben, um eine belastbare Kalkulation zu erleichtern. Besonders praktisch ist es, wenn diese Informationen zentral aufbereitet vorliegen. Genau dafür eignet sich Vergabepilot.AI, da wichtige Dokumente, Mengenangaben und Angaben zum geschätzten Auftragswert übersichtlich gebündelt werden. So lassen sich alle relevanten Informationen schneller erfassen und die Bewertung des tatsächlichen Auftragsvolumens wird deutlich einfacher.

Landesrechtliche und spezifische Regelungen zum Auftragsvolumen

Neben den bundesweiten Vorgaben existieren in Deutschland zahlreiche landesrechtliche und spezifische Regelungen, die das Auftragsvolumen betreffen – insbesondere bei Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte. Jedes Bundesland kann eigene Vergabegesetze und Tariftreuevorschriften erlassen, die zusätzliche Anforderungen an die Durchführung des Vergabeverfahrens stellen. So entscheidet der geschätzte Auftragswert im Unterschwellenbereich oftmals darüber, ob eine öffentliche Ausschreibung, eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe zulässig ist. Darüber hinaus verpflichten viele Länder ihre Auftraggeber zur Einhaltung von Tariftreue- und Vergabegesetzen, die beispielsweise Mindestlohnvorgaben oder soziale Kriterien vorsehen. Unternehmen sollten sich daher stets mit den jeweils geltenden Landesregelungen vertraut machen, um die spezifischen Anforderungen und Chancen bei öffentlichen Ausschreibungen richtig einschätzen zu können.

Fazit

Das Auftragsvolumen ist eine Schlüsselgröße im öffentlichen Beschaffungswesen. Es zeigt, wie umfangreich ein Auftrag ist, welche rechtlichen Vorgaben gelten und welche wirtschaftlichen Chancen sich daraus ergeben. Wer das Volumen richtig interpretiert, kann Ausschreibungen fundierter bewerten und die eigenen Angebote präziser vorbereiten.

Wichtige Begriffe