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Eignungsleihe

Eignungsleihe – Definition und Bedeutung für Ausschreibungen in Deutschland

Die Eignungsleihe ist ein wichtiger Begriff im öffentlichen Vergaberecht und gewinnt in Ausschreibungen zunehmend an Bedeutung. Sie ermöglicht es Unternehmen, die Anforderungen einer Ausschreibung zu erfüllen, indem sie die Qualifikationen und Erfahrungen von Drittunternehmen nutzen. Hierbei kann ein Unternehmen auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zurückgreifen, um seine Leistungsfähigkeit, technische Eignung oder wirtschaftliche Stärke nachzuweisen.

Was versteht man unter Eignungsleihe?

Die Eignungsleihe bezeichnet die Praxis, dass ein Unternehmen auf die Eignung eines Drittunternehmens zurückgreift, um die Anforderungen einer öffentlichen Ausschreibung zu erfüllen. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn ein Unternehmen selbst nicht über die notwendigen Qualifikationen, Ressourcen oder Erfahrungen verfügt. Der Begriff ist im § 47 der Vergabeverordnung (VgV) verankert und regelt den rechtlichen Rahmen für die Zulässigkeit und Bedingungen der Eignungsleihe.

Unterschiede und Besonderheiten der Eignungsleihe im Oberschwellen- und Unterschwellenbereich

Die rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Anforderungen der Eignungsleihe unterscheiden sich je nach Wertbereich der Ausschreibung.

Im Oberschwellenbereich – also bei europaweiten Vergabeverfahren – ist die Eignungsleihe nach § 47 VgV und § 6d EU VOB/A ausdrücklich zulässig. Hier dürfen Bieter auf die Kapazitäten Dritter zurückgreifen, um die geforderten Eignungskriterien zu erfüllen. Der Nachweis erfolgt meist durch eine Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens.

Im Unterschwellenbereich, der durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) geregelt wird, gelten ähnliche Grundsätze. Allerdings kann der Auftraggeber hier ein sogenanntes Selbstausführungsgebot vorschreiben (§ 26 Abs. 6 UVgO). Das bedeutet, dass bestimmte Leistungen zwingend vom Hauptunternehmen selbst erbracht werden müssen und nicht ausgelagert werden dürfen. Diese Besonderheit schränkt die Möglichkeiten der Eignungsleihe im Unterschwellenbereich ein und sollte bei der Angebotsplanung unbedingt berücksichtigt werden.

Voraussetzungen für die Eignungsleihe

Um die Eignungsleihe in einer Ausschreibung anwenden zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vertragliche Bindung: Das Unternehmen, das seine Eignung "leiht", muss vertraglich an das ausschreibende Unternehmen gebunden sein.
  • Beitrag zur Auftragserfüllung: Das Drittunternehmen muss tatsächlich in der Lage sein, einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung des Auftrags zu leisten.
  • Nachweis der Eignung: Das Unternehmen muss die notwendigen Nachweise für die Eignung des Drittunternehmens vorlegen, um die Anforderungen der Ausschreibung zu erfüllen.

Vertragliche Regelungen und Haftung

Bei der Nutzung der Eignungsleihe spielen klare vertragliche Vereinbarungen und die Regelung der Haftung zwischen den beteiligten Unternehmen eine zentrale Rolle, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und Risiken zu minimieren:

  • Die vertragliche Vereinbarung muss klar regeln, welche Kapazitäten und Ressourcen das Drittunternehmen zur Verfügung stellt.
  • Eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens ist in der Regel erforderlich.
  • Die Vereinbarung sollte regeln, dass das Drittunternehmen die betreffenden Leistungen tatsächlich ausführt (z. B. als Nachunternehmer).
  • Ein Wechsel des Drittunternehmens nach Zuschlagserteilung ist meist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
  • Der Auftraggeber kann eine gemeinsame Haftung von Hauptunternehmen und Drittunternehmen für die Vertragserfüllung verlangen.
  • Die Haftungsverteilung sollte im Vertrag eindeutig festgelegt werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
  • Bei Nichterfüllung der Pflichten durch das Drittunternehmen können rechtliche Konsequenzen für beide Parteien entstehen.

Vorteile der Eignungsleihe für Unternehmen

Die Eignungsleihe bietet Unternehmen verschiedene strategische Vorteile, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht über alle notwendigen Ressourcen oder Erfahrungen verfügen. Zu den Hauptvorteilen gehören:

  • Erweiterung der Wettbewerbsmöglichkeiten: Unternehmen können sich auch dann an Ausschreibungen beteiligen, wenn sie selbst nicht alle Anforderungen erfüllen.
  • Kooperationsmöglichkeiten: Durch die Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnern kann die eigene Leistungsfähigkeit erhöht werden.
  • Flexibilität: Unternehmen können sich je nach Projekt die jeweils benötigten Ressourcen und Kompetenzen "ausleihen".

Risiken und Herausforderungen der Eignungsleihe

Trotz der vielen Vorteile gibt es bei der Eignungsleihe auch Herausforderungen und Risiken:

  • Abhängigkeit vom Drittunternehmen: Das ausschreibende Unternehmen ist auf die Leistung und Zuverlässigkeit des Drittunternehmens angewiesen.
  • Erhöhte administrative Anforderungen: Die Nachweispflicht und vertragliche Absicherung erfordert zusätzlichen administrativen Aufwand.
  • Potenzielle rechtliche Probleme: Bei Nichterfüllung der Auflagen oder unzureichender vertraglicher Absicherung können rechtliche Probleme entstehen.

Eignungsleihe in der Praxis – Ein Beispiel

Ein Beispiel für die Eignungsleihe wäre ein mittelständisches Bauunternehmen, das sich für einen öffentlichen Bauauftrag bewerben möchte, jedoch nicht über alle geforderten Zertifikate und Referenzen verfügt. Durch die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Baupartner kann das Unternehmen die Anforderungen an die technische Eignung erfüllen und sich an der Ausschreibung beteiligen.

Fazit

Die Eignungsleihe ermöglicht es Unternehmen, fehlende Qualifikationen und Ressourcen über Drittunternehmen nachzuweisen und dadurch an Ausschreibungen teilzunehmen, die sie alleine nicht erfüllen könnten. Sie bietet insbesondere kleineren Unternehmen die Chance, sich am Wettbewerb um öffentliche Aufträge zu beteiligen.

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