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Vorinformation

Was ist eine Vorinformation in öffentlichen Ausschreibungen?

Eine Vorinformation ist eine Ankündigung öffentlicher Vergabeverfahren, die Auftraggeber (wie öffentliche Institutionen) vor der eigentlichen Ausschreibung veröffentlichen. Sie gibt einen ersten Überblick über geplante Auftragsvergaben und signalisiert potenziellen Auftragnehmern, welche Projekte und Lieferungen in naher Zukunft erwartet werden können.

Warum werden Vorinformationen veröffentlicht?

Vorinformationen dienen vor allem dazu, die Marktteilnehmer frühzeitig über geplante Ausschreibungen zu informieren. Dies hat mehrere Vorteile:

  • Frühzeitige Planung für Bieter: Unternehmen haben mehr Zeit, sich auf die Ausschreibung vorzubereiten, und können ihre Kapazitäten besser planen.
  • Marktsondierung: Öffentliche Auftraggeber können den Markt für die geplanten Ausschreibungen sondieren und mögliche Interessenten identifizieren.
  • Effizienzsteigerung im Vergabeprozess: Durch die Vorinformation können potenzielle Bieter vorab Fragen klären und sich über Anforderungen informieren, was zu einem effizienteren Ausschreibungsprozess führt.

Inhaltliche und formale Anforderungen an die Vorinformation

Eine Vorinformation muss bestimmte inhaltliche und formale Anforderungen erfüllen, damit sie ihre Funktion im Vergabeverfahren korrekt erfüllt. Zu den wesentlichen Pflichtangaben gehören:

  • Beschreibung der geplanten Liefer- oder Dienstleistungen
  • Angabe des geschätzten Auftragswerts und der voraussichtlichen Laufzeit
  • Zeitrahmen für den Beginn des Vergabeverfahrens
  • Hinweis, ob das Verfahren offen, nicht offen oder als Verhandlungsverfahren durchgeführt wird
  • Aufforderung an interessierte Unternehmen, ihr Interesse zu bekunden (bei bestimmten Verfahren)
  • Kontaktdaten der Vergabestelle sowie gegebenenfalls weitere Informationen zur Teilnahme

Die Angaben müssen klar, vollständig und verständlich sein. Formale Anforderungen ergeben sich insbesondere aus den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780: Die Vorinformation ist nach einem festgelegten Muster zu erstellen und über die vorgesehenen Kanäle (z. B. das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union oder das Beschafferprofil) zu veröffentlichen. Unvollständige oder fehlerhafte Vorinformationen können dazu führen, dass Fristverkürzungen oder der Verzicht auf eine spätere Auftragsbekanntmachung nicht zulässig sind.

Diese Sorgfalt bei der Erstellung der Vorinformation sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit und erleichtert Unternehmen die Einschätzung, ob eine Teilnahme am Verfahren sinnvoll ist.

Rechtsgrundlagen und Fristen für Vorinformationen

In Deutschland sind Vorinformationen im Rahmen des Vergaberechts festgelegt, insbesondere im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in der Vergabeverordnung (VgV). Öffentliche Auftraggeber können eine Vorinformation freiwillig veröffentlichen, um Transparenz zu schaffen und den Wettbewerb zu fördern. Wenn eine Vorinformation veröffentlicht wird, müssen jedoch bestimmte Vorgaben hinsichtlich des Inhalts und der Fristen eingehalten werden.

Vorteile einer Vorinformation für Unternehmen

Für Unternehmen, die an öffentlichen Aufträgen interessiert sind, bietet die Vorinformation mehrere Vorteile:

  • Erweiterte Vorbereitungszeit: Durch frühzeitige Information können Unternehmen ihre Ressourcen planen und eventuell notwendige Unterlagen vorbereiten.
  • Wettbewerbsfähigkeit: Firmen können besser abschätzen, welche Anforderungen gestellt werden und sich gezielt auf diese Ausschreibung vorbereiten.
  • Chancenbewertung: Unternehmen können anhand der Informationen im Vorfeld entscheiden, ob der geplante Auftrag für sie attraktiv ist und ob sie sich darauf bewerben möchten.

Wie können Unternehmen von Vorinformationen profitieren?

Für Unternehmen ist es ratsam, regelmäßig Plattformen für Ausschreibungen zu besuchen und nach Vorinformationen zu suchen. Dies ermöglicht es ihnen, frühzeitig auf neue Projekte aufmerksam zu werden und ihre Chancen im öffentlichen Vergabewesen zu erhöhen.

Fazit

Die Vorinformation, welche die Absicht einer geplanten Auftragsvergabe umfasst, spielt eine zentrale Rolle im öffentlichen Vergabewesen, weil sie frühzeitig Transparenz schafft und sowohl Auftraggebern als auch Unternehmen klare Vorteile bietet. Sie ermöglicht es öffentlichen Stellen, den Markt gezielt zu sondieren, und gibt Unternehmen genügend Zeit, Ressourcen zu planen und die Chancen eines kommenden Projekts realistisch einzuschätzen. Gleichzeitig unterliegt die Vorinformation festen inhaltlichen und formalen Vorgaben, die für Rechtssicherheit und einen reibungslosen Ablauf des späteren Vergabeverfahrens sorgen. Für Unternehmen lohnt sich daher ein regelmäßiger Blick auf Vorinformationen, um potenzielle Aufträge frühzeitig zu erkennen und die eigene Wettbewerbsposition zu stärken.

Wichtige Begriffe

Vorinformation im Vergaberecht: Chancen für Unternehmen | Vergabepilot