Dachdecker- und Klempnerarbeiten für energetische Sanierung
Auftraggeber
Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH
33175, Bad Lippspringe
Veröffentlicht
23.04.26
Angebotsfrist
28.05.26, 10:00
Steckbrief
Zusammenfassung
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Demontagen aller vorhandenen Dachaufbauten und die nachfolgende Montage der neuen Dachaufbauten für die Bauteile D+F der Klinik Martinusquelle. Im Detail werden folgende Leistungen abgefragt: Baustelleneinrichtung, Baukran, Abbrucharbeiten Bestandsdächer, Gerüstarbeiten und Absturzsicherungen, Dachaufbau, Entwässerung, Absturzsicherungen. Die Leistungen werden als Vorabmaßnahme und in Teilen parallel zum EFRE-Projekt durchgeführt.
Zeitplan
Ausschreibung
Voraussetzungen
- Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Hierzu sind zwei vergleichbare Referenznachweise vorzulegen.
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Einrichtung.
- Eigenerklärung dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
- Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 LkSG.
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