Jahresabschlussprüfung für WDR und Tochtergesellschaften
Steckbrief
- Jahresabschlussprüfung
- Wirtschaftsprüfung
- WDR
- Rundfunk
- Medienunternehmen
- Beitragsservice
Zusammenfassung
Der WDR vergibt Jahresabschlussprüfungsleistungen für sich selbst und mehrere Tochtergesellschaften beginnend mit dem Geschäftsjahr 2026. Die Leistungen werden in drei Losen vergeben: Los 1 für den WDR Köln, Los 2 für den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und Los 3 für die WDR Mediagroup-Gesellschaften. Der Prüfungsbeginn ist November 2026 mit Abschluss voraussichtlich im April/Mai des Folgejahres. Die Vergabe umfasst zunächst das Geschäftsjahr 2026 mit optionaler Verlängerung für die Jahre 2027-2030.
Zeitplan
Ausschreibung
Abgabe
Lose
Los 1: Prüfungsleistungen für den Westdeutschen Rundfunk Köln
Jahresabschlussprüfungsleistungen für den Westdeutschen Rundfunk Köln beginnend mit dem Geschäftsjahr 2026
Los 2: Prüfungsleistungen für ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Jahresabschlussprüfungsleistungen für den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice beginnend mit dem Geschäftsjahr 2026
Los 3: Prüfungsleistungen für WDR Mediagroup GmbH, WDR mediagroup digital GmbH und ARD Plus GmbH
Jahresabschlussprüfungsleistungen für WDR Mediagroup GmbH, WDR mediagroup digital GmbH und ARD Plus GmbH beginnend mit dem Geschäftsjahr 2026
Voraussetzungen
- Mindestens 2 geeignete Referenzen über vergleichbare Aufträge aus den letzten 3 Jahren
- Für Los 1: Mindestens ein öffentlich-rechtliches Prüfungsmandat und ein Prüfungsmandat von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
- Für Los 2: Mindestens ein öffentlich-rechtliches Prüfungsmandat, ein Prüfungsmandat einer großen Kapitalgesellschaft und ein Prüfungsmandat mit Massendatenverarbeitung
- Für Los 3: Mindestens ein öffentlich-rechtliches Prüfungsmandat und ein Prüfungsmandat von Kapitalgesellschaften im Medienbereich
- Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre
- Umsatz aus vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre
- Eigenerklärung zur berufsrechtlichen Unabhängigkeit gemäß § 319 HGB
- Anerkennung als Wirtschaftsprüfer nach deutschem Recht
- Bestätigung zur Einhaltung des Rotationsprinzips
- Kapazitätsnachweis über ausreichende personelle Ressourcen
- Darstellung des vorgesehenen Personenpools mit Qualifikation und Berufserfahrung
- Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestversicherungssumme von 1 Mio. Euro
- Angaben zur Unternehmensstruktur und durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
Dokumente
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