Dienstleister für Workshopformate im Kontext Verwaltungsdigitalisierung
Auftraggeber
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
10178, Berlin
Veröffentlicht
Angebotsfrist
30.03.26
30.04.26, 08:00
Steckbrief
Workshopformate
Verwaltungsdigitalisierung
Dienstleistungen
Zusammenfassung
Die Senatskanzlei Berlin beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen zur Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Workshopformaten im Kontext der Verwaltungsdigitalisierung. Der Auftragnehmer unterstützt dabei inhaltlich und konzeptionell, insbesondere bei Themen wie Künstlicher Intelligenz und Datenmanagement. Die Leistungen umfassen die Planung, Moderation sowie die systematische Dokumentation und Aufbereitung der Ergebnisse. Es ist eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit bis Ende 2026 vorgesehen, die eine Verlängerungsoption enthält. Die Beauftragung erfolgt bedarfsorientiert durch Einzelabrufe.
Zeitplan
Ausschreibung
Reichweite:
EU
Vergabeart:
Vergabeverordnung:
Leistung:
Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Beratung im Bereich Entwicklung
Veranstaltung von Seminaren
Beratung im Bereich Projektleitung
Zuschlagskriterien:
Bewerteter Gesamtpreis (netto) für die ausgeschriebene Leistung gemäß Angebot (Preisblatt)., Leistungspunktzahl (Addition aller Bewertungspunkte x Gewichtung gemäß Bewertungskatalog) des zu bewertenden Angebotes.
Erfüllungsort:
12435 Berlin, Deutschland
Auftraggeber
Name
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Adresse
Jüdenstr. 1Abteilung ZS - Zentrale Vergabestelle10178 BerlinDeutschland
Website
—
Kontakt
zvs@senatskanzlei.berlin.de000
Voraussetzungen
Referenzen:
- Der Bieter hat als Nachweis der Eignung drei Referenzen in der "Anlage_Referenzen" einzureichen. Weitere Informationen sind der Anlage zu entnehmen.
Rechtlich:
- Wirt-124 EU - Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen Bietende und Bewerbende eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Maßnahmen nach § 2 FFV, hier insbesondere § 2 Nr. 7, Nr. 9, können durch vorhandene anerkannte und geeignete Auszeichnungen oder Zertifizierungen nachgewiesen werden. Angebote, die auch nach Nachfristsetzung keine oder keine vollständige Erklärung nach § 1 Absatz 2 enthalten, werden nicht geprüft. Auf der Grundlage von § 13 LGG wird ausdrücklich auf §§ 6 Abs. 1, 4 Nr. 3, 7 FFV verwiesen. Zudem gelten die Regelungen zum Mindestlohn und zur Tariftreue gemäß Wirt 214.
FAQ
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