Glasfaserausbau Lückenschluss in Falkenstein/Harz
Auftraggeber
Stadt Falkenstein/Harz
06463, Falkenstein/Harz (OT Ermsleben)
Veröffentlicht
Angebotsfrist
19.04.26
21.05.26, 08:00
Steckbrief
Glasfaserausbau
Breitbandinfrastruktur
Wirtschaftlichkeitslücke
Gigabit
Zusammenfassung
Die Stadt Falkenstein/Harz schreibt den Lückenschluss für den Glasfaserausbau im Stadtgebiet aus. Ziel ist die Anbindung von acht unterversorgten Adressen in den Ortsteilen Ermsleben, Pansfelde, Reinstedt und Wieserode an ein gigabitfähiges Breitbandnetz. Der Auftragnehmer ist für die Planung, Errichtung und den Betrieb des FTTB/FTTH-Netzes verantwortlich. Die Finanzierung erfolgt über eine Wirtschaftlichkeitslücke, die durch den Auftraggeber ausgeglichen wird.
Zeitplan
Ausschreibung
Reichweite:
EU
Vergabeart:
Vergabeverordnung:
Leistung:
Dienstleistungen
Klassifizierung:
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Post- und Fernmeldedienste
Zuschlagskriterien:
Technisches Konzept (40%), Preis (60%)
Erfüllungsort:
Markt 1, 06463 Stadt Falkenstein/Harz (OT Ermsleben), Deutschland
Auftraggeber
Name
Stadt Falkenstein/Harz
Adresse
Markt 106463 Falkenstein/Harz (OT Ermsleben)Deutschland
Website
https://www.falkenstein-harz.de/
Kontakt
Zentrale Vergabestellevergabestelle@halberstadt.de+49 3941-551132
Voraussetzungen
Finanziell:
- Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsvertrages einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung eines Versicherers, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegen wird.
Rechtlich:
- Nachweis der Zulassung als Netzbetreiber gemäß § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG).
- Gültiger Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister oder vergleichbare Nachweise des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist.
- Erklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 und § 124 GWB nicht vorliegen (Anlage 4).
Sonstige:
- Erklärung zur Bietergemeinschaft, sofern eine Bietergemeinschaft vorliegt (Anlage 5).
- Erklärung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Anwendung der Vorleistungspreise gemäß Anlage 6.
FAQ
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