Freigestellter Schülerverkehr im Wetteraukreis
Steckbrief
Zusammenfassung
Der Wetteraukreis schreibt die Durchführung von freigestelltem Schülerverkehr zu Grund-, Förder- und Regelschulen in drei Losen aus. Die Beförderungsleistungen umfassen den Nordkreis, den Ostkreis sowie den Südkreis. Die Schüler sind an hessischen Schultagen von ihren Wohnorten zu den jeweiligen Schulen und zurück zu befördern. Die Beförderung erfolgt mit PKW-Fahrzeugen, wobei die genaue Anzahl der Fahrzeuge und Schüler je Los variiert. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen bei Bedarf anzupassen.
Zeitplan
Ausschreibung
Auftraggeber
Lose
Nordkreis
Beförderung von 4 Schülern im freigestellten Schülerverkehr mit 4 Fahrzeugen (PKW).
Ostkreis
Beförderung von 2 Schülern im freigestellten Schülerverkehr mit 2 Fahrzeugen (PKW).
Südkreis
Beförderung von 10 Schülern im freigestellten Schülerverkehr mit 10 Fahrzeugen (PKW).
Voraussetzungen
- Angabe von erbrachten Beförderungsleistungen von Personen, die körperliche, geistige und / oder seelische Beeinträchtigungen und / oder Behinderungen aufweisen, insbesondere die Beförderung von Schülern zu Förderschulen.
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes.
- Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit.
- Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister.
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG).
- Erklärungen anhand des Angebotsschreibens.
FAQ
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