Beschaffung von 6 Elektro-Abfallsammelfahrzeugen (Hecklader)
Steckbrief
Zusammenfassung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von insgesamt sechs kompletten elektrisch betriebenen Abfallsammelfahrzeugen (Hecklader). Es handelt sich um dreiachsige Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 26.000 kg und einem elektrischen Antriebsstrang mit einer Batteriekapazität von jeweils mindestens 400 kWh. Die Fahrgestelle sind mit einem flüssigkeitsdichtem Pressplattenaufbau und einer Automatik-Behälterschüttung auszustatten. Weiterer Leistungsgegenstand ist ein Wartungsvertrag für das jeweilige Fahrgestell, inkl. Antriebsbatterie und Fahrerhaus.
Zeitplan
Ausschreibung
Auftraggeber
Lose
Lieferung von drei kompletten, dreiachsigen Elektro-Abfallsammel- bzw. Heckladerfahrzeugen mit mindestens drei Antriebsmotoren
Lieferung von drei kompletten, dreiachsigen Elektro-Abfallsammel- bzw. Heckladerfahrzeugen zur Sammlung von Restmüll, Biomüll und PPK mit jeweils Flüssigkeitsdichtem Pressplattenaufbau, Automatik-Behälterschüttung (80 bis 1.100 Liter) und Elektrischem Antriebsstrang mit mindestens drei Antriebsmotoren. Inklusive Wartungsvertrag für zunächst zwei Jahre.
Lieferung von drei kompletten, dreiachsigen Elektro-Abfallsammel- bzw. Heckladerfahrzeugen
Lieferung von drei kompletten, dreiachsigen Elektro-Abfallsammel- bzw. Heckladerfahrzeugen zur Sammlung von Restmüll, Biomüll und PPK mit jeweils Flüssigkeitsdichtem Pressplattenaufbau, Automatik-Behälterschüttung (80 bis 1.100 Liter) und Elektrischem Antriebsstrang. Inklusive Wartungsvertrag für zunächst zwei Jahre.
Voraussetzungen
- Referenz/-en über die Lieferung/Übergabe von mindestens drei kompletten baugleichen oder vergleichbaren, fabrikneuen Abfallsammelfahrzeugen mit Elektroantrieb innerhalb der europäischen Union im Zeitraum 2023 - März 2026.
- Referenz/-en über die Lieferung/Übergabe von mindestens drei fabrikneuen Fahrgestellen mit Elektroantrieb, welche nachfolgend als komplette baugleiche oder vergleichbare, fabrikneue Abfallsammefahrzeuge innerhalb der EU ausgeliefert wurden.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in jedem der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung (z.B. Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren).
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände.
- Zertifizierungsnachweis des Fahrgestell- und des Aufbauherstellers gemäß DIN EN ISO 9001:2015 bzw. DIN ISO 45001:2018 oder gleichwertiger Nachweis für Qualitätssicherungsmaßnahmen.
FAQ
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