Bike-Sharing-System für Landkreis Sankt Wendel
Auftraggeber
Landkreis Sankt Wendel
66606, St. Wendel
Veröffentlicht
Angebotsfrist
15.01.26
16.02.26, 09:00
Steckbrief
- Bike-Sharing
- Fahrradverleihsystem
- Smart City
- nachhaltige Mobilität
- stationsbasiert
- digitale Buchung
- E-Bike
Zusammenfassung
Vergabe eines Auftrags zur Errichtung und zum Betrieb eines Fahrradverleihsystems im Landkreis Sankt Wendel. Im Rahmen des Smart City Projekts soll ein stationsbasiertes Bike-Sharing-System eingerichtet werden. Das Projekt startet mit einem stationsbasierten Bike-Sharing in der Kreisstadt St. Wendel und der Gemeinde Nohfelden sowie einem Lasten-E-Bike-Sharing in der Gemeinde Namborn. Die Buchung der Räder erfolgt über eine digitale Buchungssoftware.
Zeitplan
Ausschreibung
Reichweite:
EU
Vergabeart:
Vergabeverordnung:
Leistung:
Dienstleistungen
Klassifizierung:
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Elektronischer, elektromechanischer und elektrotechnischer Bedarf
Softwareprogrammierung und -beratung
Fahrräder
Zuschlagskriterien:
Preis (50%): Bewertung anhand des Preisblatts mit Preisobergrenze von 500.000 Euro brutto, Qualität (50%): Bewertung anhand der Bewertungsmatrix mit Konzepten für die Leistung und Projektleiterqualifikation
Auftrags-Budget:
420.000 €
Erfüllungsort:
St. Wendel, Deutschland
Abgabe
Abgabeform:
Elektronisch
Angebotssprachen:
Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.
Voraussetzungen
Referenzen:
- Mindestens 2 Referenzen im Zeitraum 2022 bis 2025 für stationsgebundenes oder nicht stationsgebundenes Fahrradverleihsystem
- Referenz muss mindestens 100 Räder umfassen und erfolgreich in Betrieb genommen worden sein
Finanziell:
- Angaben zu vergleichbaren Leistungen erzielten Umsätzen aus den letzten drei Jahren
- Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens EUR 3 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Sonstige:
- Leitstelle: Mindestens 3 Vollzeitäquivalente
- Fleet-Team (Außen-/Vor-Ort-Personal): Mindestens 3 Vollzeitäquivalente
- Servicefahrzeuge: Mindestens 2
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