Beratung und Kenntnisvermittlung für Selbstständige Oberhausen
Steckbrief
Zusammenfassung
Die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch das Regionale Einkaufszentrum Nordrhein-Westfalen, schreibt individuelle Maßnahmen zur Beratung und Kenntnisvermittlung für erwerbsfähige, leistungsberechtigte Selbständige aus. Diese Maßnahmen, bekannt als BuKSelb, basieren auf § 16c des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II). Ziel ist die Analyse und Unterstützung von Selbständigen zur Beendigung oder Reduzierung ihrer Hilfebedürftigkeit. Die Maßnahme umfasst eine obligatorische Bestandsaufnahme und -analyse, optional gefolgt von Modulen zur Unternehmensoptimierung oder Neuausrichtung der Selbständigkeit. Die Leistungserbringung soll primär vor Ort im Unternehmen des Selbständigen erfolgen.
Zeitplan
Ausschreibung
Auftraggeber
Voraussetzungen
- D.3._BukSelb.pdf (Erklärung zu Referenzleistungen)
- D.2.pdf (Unternehmensangaben und Eigenerklärungen)
- D.2.1.pdf (Erklärungen zur Einhaltung zwingender Arbeitsbedingungen und Registerabfrage)
- D.2.2.pdf (Erklärung zur Ethikklausel)
- Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft
FAQ
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