Mobile Geschwindigkeitsmessanlagen für Polizei NRW
Steckbrief
- Geschwindigkeitsmessanlagen
- Verkehrsüberwachung
- Polizei
- Messtechnik
- Rahmenvereinbarung
- Helligkeitssensoren
- Laser-Scanner
Zusammenfassung
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt den Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen für die Lieferung von mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen zur Verkehrsüberwachung. Los 1 umfasst Anlagen mit passiver Messtechnik mittels Helligkeitssensoren, Los 2 umfasst Anlagen mit aktiver Laser-Scanner-Messtechnik. Die Rahmenvereinbarungen haben eine Mindestlaufzeit von drei Jahren mit automatischer Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Zeitplan
Ausschreibung
Abgabe
Lose
Beschaffung Mobiler Geschwindigkeitsmessanlagen mit passiver Messtechnik mittels Helligkeitssensoren
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen mit passiver Messtechnik mittels Helligkeitssensoren zur Verkehrsüberwachung für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen.
Beschaffung Mobiler Geschwindigkeitsmessanlagen mit aktiver Laser-Scanner-Messtechnik
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen mit aktiver Laser-Scanner-Messtechnik zur Verkehrsüberwachung für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU)
- Wettbewerbsregisterauszug (auf Anforderung der Vergabestelle)
- Bietergemeinschaftserklärung (bei Bietergemeinschaften, Formular 531 EU)
- Erklärung Eignungsleihe/Unterauftrag (bei Nachunternehmern, Formular 532 EU)
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Formular 533 EU)
- Angebotsvordruck (Formular 324 EU)
- Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen (Formular 325 EU)
Dokumente
FAQ
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