Trennvorhang für Sporthalle am Heinrich-Heine-Gymnasium in Hamburg
Auftraggeber
SBH | Schulbau Hamburg
20355, Hamburg
Veröffentlicht
04.05.26
Angebotsfrist
05.06.26, 08:00
Steckbrief
Zusammenfassung
Beschafft wird ein Sporthallen-Trennvorhang für den Zu- bzw. Ersatzneubau einer Zweifeldsporthalle am Heinrich-Heine-Gymnasium in Hamburg. Die Leistung umfasst die Lieferung und fachgerechte Montage eines doppelschaligen, akustisch wirksamen Trennvorhangs inklusive der notwendigen Stahl-Unterkonstruktion und Aufzugsmechanik. Zudem sind eine Abnahme durch einen unabhängigen Sachverständigen sowie die Erstellung einer vollständigen Dokumentation gefordert. Die Ausführung ist für November 2026 vorgesehen.
Zeitplan
Ausschreibung
Voraussetzungen
- mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. a VOB/A)
- Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die angegeben werden, muss mindestens das Einfache der Schätzkosten der ausgeschriebenen Leistung erreichen.
- Umsätze aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 2 lit. c Satz 1 VOB/A)
- Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung der Beiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate).
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden (nicht älter als 12 Monate)
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt über die zuverlässige Entrichtung von Steuern (gültig und nicht älter als 12 Monate)
- gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Handelsregisterauszug (den aktuellen Stand abbildend)
- Gewerbeanmeldung anstelle des Handelsregisterauszuges
- Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Berufsregister bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
- Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei Kalenderjahre als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. g VOB/A)
FAQ
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