Qualitätsvertrag Respiratorentwöhnung langzeitbeatmete Patienten

Auftraggeber

AOK PLUS - Die Gesundheitkasse für Sachsen und Thüringen

99084 Erfurt

Veröffentlicht

17.06.2025

Angebotsfrist

31.07.2028, 21:59 Uhr

Steckbrief

AOK PLUS
Langzeitbeatmung
Lungenzentrum
open-house-Verfahren
Qualitätsvertrag
Respiratorentwöhnung
SGB V
Weaningzentrum

Zusammenfassung

Die AOK PLUS schreibt einen Qualitätsvertrag nach § 110a SGB V für die Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten aus. Es handelt sich um ein open-house-Verfahren, bei dem mit jedem qualifizierten Krankenhaus ein Vertrag unter einheitlichen Bedingungen abgeschlossen wird. Teilnahmeberechtigt sind zertifizierte Weaningzentren oder ausgewiesene Lungenzentren in Sachsen und Thüringen. Der Vertrag läuft vom 01.08.2022 bis 31.07.2028 mit monatlichen Beitrittsmöglichkeiten.

Zeitplan

Laufzeitbeginn31.07.2022
Bekanntmachung17.06.2025
Heute02.10.2026
Abgabefrist31.07.2028
Veröffentlichungsende31.07.2028
Laufzeitende31.07.2028

Ausschreibung

Reichweite:National
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Dienstleistungen von Krankenhäusern und zugehörige Leistungen
Dienstleistungen von Krankenhäusern
Erfüllungsort:Dresden, Sachsen, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Schriftlich
Angebotssprachen:Deutsch
Abgabe-Adresse:Geschäftsbereich Unternehmenssicherheit, Vergabestelle, 99084 Erfurt, Deutschland
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB
  • Eigenerklärung zu Russlandsanktionen der EU
Sonstige:
  • Zugelassenes Krankenhaus nach § 108 SGB V mit Standort in Sachsen und/oder Thüringen
  • Gültige Zertifizierung zum Weaningzentrum von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V.
  • Umfassende Notfallversorgung (Stufe drei nach den Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses)
  • Alternativ: Von der zuständigen Landesbehörde ausgewiesenes Lungenzentrum mit Standort in Sachsen und/oder Thüringen
  • Gültige Kooperationsvereinbarung mit einem Krankenhaus der umfassenden Notfallversorgung (max. 45 Minuten Fahrzeit)

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