Rahmenvertrag zur Beseitigung von Ölverunreinigungen auf Verkehrsflächen
Auftraggeber
Landesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung Niederrhein
41065, Mönchengladbach
Veröffentlicht
28.04.26
Angebotsfrist
03.06.26, 07:59
Steckbrief
Zusammenfassung
Rahmenvertrag zur Beseitigung von Ölverunreinigungen auf Verkehrsflächen im Bereich der RNL Niederrhein. Die Leistungen umfassen die fachgerechte Beseitigung von Verunreinigungen durch Öl, Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der anfallenden Abfälle. Eine Einsatzbereitschaft von 365 Tagen im Jahr, 24 Stunden am Tag, ist erforderlich. Das Eintreffen am Einsatzort muss innerhalb von maximal 90 Minuten nach Alarmierung erfolgen.
Zeitplan
Ausschreibung
Lose
Kreis Heinsberg
Beseitigung von Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Kreis Heinsberg.
Stadt Mönchengladbach
Beseitigung von Verunreinigungen auf Verkehrsflächen in der Stadt Mönchengladbach.
Kreis Viersen
Beseitigung von Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Kreis Viersen.
Stadt Krefeld
Beseitigung von Verunreinigungen auf Verkehrsflächen in der Stadt Krefeld.
Rhein-Kreis-Neuss
Beseitigung von Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Rhein-Kreis-Neuss.
Stadt Düsseldorf
Beseitigung von Verunreinigungen auf Verkehrsflächen in der Stadt Düsseldorf.
Stadt Duisburg
Beseitigung von Verunreinigungen auf Verkehrsflächen in der Stadt Duisburg.
Kreis Kleve
Beseitigung von Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Kreis Kleve.
Kreis Wesel
Beseitigung von Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Kreis Wesel.
Voraussetzungen
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden in Höhe von 0,5 Mio. EUR.
- Gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb für die Beförderung, das Sammeln, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen bestimmter Abfallarten.
- Nachweis von MVAS 99-Schulungsbescheinigungen für eine ausreichende Anzahl von Personen.
- Nachweis der Fachkunde durch Vorlage eines Zertifikates z. B. DWA-Lehrgang 'Ölspurbeseitigung'.
- Nachweis der einzusetzenden Reinigungsfahrzeuge mit Zertifizierung nach VDI Richtlinien VDI 4089 oder gleichwertig.
- Digitale Leistungserfassung und Dokumentation mit unveränderbarem Zeit- und Datumsstempel sowie Geoposition.
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