Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Rhein-Ruhr-Express
Auftraggeber
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
45879, Gelsenkirchen
Veröffentlicht
16.04.26
Angebotsfrist
18.05.26, 10:00
Steckbrief
Zusammenfassung
Die Ausschreibung betrifft die Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für das Teilnetz B des Rhein-Ruhr-Express (RRX). Der Beschaffungsgegenstand umfasst die Erbringung von fahrplanmäßig festgelegten Verkehrsangeboten auf den Linien RE 2, RE 3, RE 45, RE 7 und RE 42. Zudem beinhaltet der Auftrag die Beschaffung von Schienenfahrzeugen sowie den Abschluss eines Pachtvertrages inklusive Instandhaltungsleistungen für diese Fahrzeuge. Die Leistungen sind in zwei Losen organisiert und erstrecken sich über einen Zeitraum von 15 Jahren.
Zeitplan
Ausschreibung
Lose
Los 1
Los 1 umfasst die Linien RE 2, RE 3 und RE 45. Das Leistungsvolumen im Los 1 umfasst ca. 3,8 Mio. ZugKm p.a. in der Betriebsstufe 1, ca. 5,4 Mio. ZugKm p.a. in der Betriebsstufe 2 und ca. 6,6 Mio. ZugKm in der Betriebsstufe 3.
Los 2
Los 2 umfasst die Linien RE 7 und RE 42. Das Leistungsvolumen im Los 2 umfasst ca. 1,9 Mio. ZugKm p.a. in der Betriebsstufe 1, ca. 5,1 Mio. ZugKm p.a. in der Betriebsstufe 2 und ca. 4,3 Mio. ZugKm in der Betriebsstufe 3.
Voraussetzungen
- Formlose Liste über vergleichbare Referenzprojekte im SPNV oder im sonstigen Eisenbahnverkehr bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, soweit vorhanden.
- Auskunft bezüglich der Erfahrung in Verkehrs- und Tarifkooperation bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, soweit vorhanden.
- Keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens vorliegt, das die berufliche Zuverlässigkeit des EVU infrage stellt.
- Keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten vorliegen.
- Keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen.
- Keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) bzw. vergleichbare eisenbahnrechtliche Vorschriften des Herkunftslandes des Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) oder der auf diesen Gesetzen beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen.
- Keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen die Umwelt schützende Vorschriften vorliegen.
- Das EVU seinen sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebenden steuerrechtlichen Pflichten nachgekommen ist.
- Das EVU sich nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren befindet und dass gegen es kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
- Das EVU die Bestimmung der am 08.04.2022 veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket), einhält.
FAQ
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