Kletterwand für Schulgebäude und Zweifeldsporthalle in Hamburg
Auftraggeber
SBH | Schulbau Hamburg
20355, Hamburg
Veröffentlicht
03.07.26
Angebotsfrist
04.08.26, 10:00
Steckbrief
Zusammenfassung
SBH | Schulbau Hamburg beabsichtigt den Zu- bzw. Ersatzneubau eines Schulgebäudes und einer Zweifeldsporthalle auf dem Gelände des Heinrich-Heine-Gymnasiums im Hamburger Stadtteil Poppenbüttel im laufenden Betrieb. In diesem Rahmen wird eine ca. 185 m2 große, L-förmige Kletterwand mit ca. 13,8 m Höhe ausgeschrieben. Der voraussichtliche Ausführungszeitraum ist von ca. September 2026 bis ca. November 2026.
Zeitplan
Ausschreibung
Voraussetzungen
- mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. a VOB/A)
- Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die angegeben werden, muss mindestens das Einfache der Schätzkosten der ausgeschriebenen Leistung erreichen.
- Umsätze aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 2 lit. c Satz 1 VOB/A)
- Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung der Beiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate). Sofern keine Beitragspflicht an eine Sozialkasse besteht, ist der Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate) beizubringen
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden (nicht älter als 12 Monate)
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt über die zuverlässige Entrichtung von Steuern (gültig und nicht älter als 12 Monate)
- gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Handelsregisterauszug (den aktuellen Stand abbildend)
- Gewerbeanmeldung anstelle des Handelsregisterauszuges
- Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Berufsregister bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
- Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei Kalenderjahre als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. g VOB/A)
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