Zertifizierung DIN EN ISO 50001 für die Max-Planck-Gesellschaft
Auftraggeber
Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;
80539, München
Veröffentlicht
26.06.26
Angebotsfrist
28.07.26, 12:00
Steckbrief
Zusammenfassung
Die Max-Planck-Gesellschaft e.V. (MPG) beabsichtigt, sich gemäß DIN EN ISO 50001:2018-12 extern auditieren und zertifizieren zu lassen. Gesucht wird ein externer Dienstleister mit entsprechender Akkreditierung und Erfahrung in der Zertifizierung vergleichbarer Organisationen (Multi-Site-Verfahren, Matrixzertifizierung). Die Erstzertifizierung ist bis zum 30.06.2027 durchzuführen. Zusätzlich sind vier Überwachungsaudits und zwei Rezertifizierungen vorgesehen.
Zeitplan
Ausschreibung
Voraussetzungen
- Mindestens drei (3) Unternehmensreferenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind. Der prägende Teil der Leistung muss in den letzten drei Jahren vor Bekanntmachung erbracht worden sein. Erfahrungen in der Zertifizierung von Forschungsorganisationen oder produzierenden Unternehmen sowie Erfahrungen in der Zertifizierung von Organisationen mit komplexen Tätigkeiten in vergleichbarer Größe (mehr als 10 Standorte mit unterschiedlichen Energieträgern und Energieverbräuchen).
- Haftpflichtversicherung mit mindestens 5 Mio. EUR (pauschal pro Versicherungsjahr) für Personen- und reine Sachschäden und mindestens 500.000 EUR (pauschal pro Versicherungsjahr) für reine Berufs-Vermögensschäden.
- Zertifizierung nach aktueller DIN EN ISO 9001
- Akkreditierung gem. DIN ISO 50003:2022-05 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle oder vergleichbare Einrichtungen
- Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
- Durchschnittlich mindestens fünf (5) qualifizierte Auditor*Innen (VZÄ) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 -2025) im eigenen Unternehmen beschäftigt.
- Unternehmensdarstellung (Name, Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Telefon, E-Mail, Unternehmensgröße, Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet, organisatorische Gliederung)
- Nichtvorliegen eines Zuschlags- und Erfüllungsverbots (Russland-Sanktionen)
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