Erweiterter Rohbau für Neubau Wohnheim Fritz-Löffler-Straße in Dresden

Auftraggeber

Studentenwerk Dresden, AöR

01069, Dresden

Veröffentlicht

27.05.26

Angebotsfrist

02.07.26, 10:00

Steckbrief

Rohbau
Neubau
Wohnheim
Baugrubenaushub
Bohrpfahlgründung
Betonarbeiten
Stahlbetonarbeiten
Mauerwerksarbeiten
Putzarbeiten

Zusammenfassung

Das Studentenwerk Dresden schreibt den erweiterten Rohbau für den Neubau des Wohnheims in der Fritz-Löffler-Straße in Dresden aus. Die Leistungen umfassen unter anderem Baugrubenaushub, Bohrpfahlgründung, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Mauerwerksarbeiten sowie Putzarbeiten. Der Ausführungszeitraum ist von August 2026 bis Januar 2029 geplant.

Zeitplan

Bekanntmachung26.05.26
Heute29.05.26
Abgabefrist02.07.26
Veröffentlichungsende02.07.26
Laufzeitbeginn25.08.26
Laufzeitende12.01.29

Ausschreibung

Reichweite:
EU
Vergabeverordnung:
Leistung:
Bauleistungen
Klassifizierung:
Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Rohbauarbeiten
Betonrohbauarbeiten
Vermietung von Kranen mit Bedienungspersonal
Bauarbeiten für Studentenwohnheime
Zuschlagskriterien:
Wertungspreis (100%)
Erfüllungsort:
Fritz-Löffler-Straße 6-8, 01069 Dresden, DED21, Deutschland
Name

Studentenwerk Dresden, AöR
Adresse

Fritz-Löffler-Straße 1801069 DresdenDED21Deutschland
Website

www.studentenwerk-dresden.de
Kontakt

GB Immobilien und BauBirgit.Schueler@studentenwerk-dresden.de+49 3514697 50
Abgabeform:
Elektronisch
Angebotssprachen:
Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle – gem. VOB/ A - § 6aEU
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlußgründe gemäß § 123 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlußgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
  • § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetztes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBI. I S. 2959).
Sonstige:
  • Die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer ist grundsätzlich nur bis zu einer Höhe von 50 Prozent des Auftragswertes und nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

Ähnliche Ausschreibungen

Weitere Ausschreibungen zu:  

KI kann Fehler machen. Es ist ratsam, wichtige Informationen zu überprüfen.