Erstellung eines standardisierten Musterraumbuchs für das UKE
Auftraggeber
Klinik Facility-Management Eppendorf GmbH
20246, Hamburg
Veröffentlicht
10.06.26
Angebotsfrist
13.07.26, 12:00
Steckbrief
Zusammenfassung
Die Ausschreibung betrifft die Konzeption, Strukturierung und Erstellung eines standardisierten Musterraumbuchs sowie begleitender Ausführungsrichtlinien für die Kostengruppen 300 und 400. Dieses Musterraumbuch dient als verbindliche Planungsgrundlage für interne und externe Planungsbeteiligte bei Bau- und Umbauprojekten des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf. Ziel ist die Vereinheitlichung von Planungsvorgaben, die Definition technischer und baulicher Standards sowie die Sicherung der Qualität und Wirtschaftlichkeit zukünftiger Projekte. Die Leistungen umfassen neben der Bestandsaufnahme und Analyse auch die Erarbeitung raumspezifischer Inhalte, die Definition von Qualitätsstufen sowie die Durchführung von Abstimmungs- und Workshopsphasen.
Zeitplan
Ausschreibung
Voraussetzungen
- Erfahrungsnachweis in Form von Unternehmensreferenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Planungsleistungen der Objektplanung (KG 300) und TGA-Fachplanung (KG 400) für Krankenhäuser in den letzten fünf Jahren.
- Zwei Unternehmensreferenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Planungsleistungen der Objektplanung (KG 300) und TGA-Fachplanung (KG 400) für Krankenhäuser in den letzten fünf Jahren.
- Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: für Personen- und Sachschäden 2.000.000 EUR und für Vermögensschäden 2.000.000 EUR je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung.
- Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie zusätzlich den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Mindestdeckungssummen einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 2 Mio. EUR je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung (d.h. 4 Mio. EUR) für Personen- und Sachschäden sowie 2 Mio. EUR für Vermögensschäden.
- Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Beratender Ingenieur (§ 6 HmbIngG)
FAQ
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