Kanalsanierung und Leitungsvorverlegung Freianlagen Hebelschule
Auftraggeber
Stadtverwaltung Titisee-Neustadt
79822, Titisee-Neustadt
Veröffentlicht
22.05.26
Angebotsfrist
23.06.26, 10:00
Steckbrief
Zusammenfassung
Die Ausschreibung betrifft die Durchführung von Freianlagenarbeiten im ersten Bauabschnitt an der Hebelschule in Titisee-Neustadt. Der Leistungsumfang umfasst die Kanalsanierung sowie die Erneuerung von Schmutz- und Regenwasserleitungen. Zudem sind der Rückbau bestehender Schächte und Leitungen, der Einbau neuer Schachtsysteme sowie die Herstellung von Anschlüssen für Fernwärme, Breitband und Strom vorgesehen. Ergänzend werden Abbruch- und Entsorgungsarbeiten an Belägen und Tragschichten sowie die Herstellung neuer Frostschutz- und Tragschichten inklusive Asphaltarbeiten durchgeführt.
Zeitplan
Ausschreibung
Voraussetzungen
- Referenzbescheinigungen zu 3 vergleichbaren Leistungen (Formblatt 444 Seite 1 und 2)
- Vorlage von Referenzbescheinigungen zu 3 vergleichbaren Leistungen (444_Referenzbescheinigung, Seite 3 - Bestätigung des Referenzgebers)
- Vorlage einer Versicherungsbestätigung (Versicherungspolice) über das Vorliegen einer Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio EUR für Personenschäden, 1,5 Mio EUR für sonstige Sachschäden und 1,5 Mio EUR für Vermögensschäden jeweils je Schadensfall
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Gewerbean- bzw. ummeldung, Handelregisterauszug und Eintragung in der Handwerkrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB)
- Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen
- Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen
- Produktblätter benannter fabrikate (sofern zutreffend)
FAQ
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