Rabattverträge für Denosumab-Arzneimittel

Auftraggeber

Techniker Krankenkasse

22305 Hamburg

Veröffentlicht

16.10.2025

Angebotsfrist

30.11.2027, 22:58 Uhr

Steckbrief

Denosumab
Rabattverträge
Arzneimittel
Open-House-Verfahren
Biologika
Krankenkassen
pharmazeutische Unternehmer

Zusammenfassung

Die beteiligten Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Denosumab zu schließen. Das Verfahren wird in zwei Lose aufgeteilt: Denosumab 60mg und 120mg Wirkstärke. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens mit einheitlichen Konditionen ohne individuelle Verhandlungen. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.12.2025 und endet spätestens am 30.11.2027.

Zeitplan

Bekanntmachung16.10.2025
Laufzeitbeginn30.11.2025
Heute12.09.2026
Bieterfragenfrist29.11.2027
Abgabefrist30.11.2027
Veröffentlichungsende30.11.2027
Bindefrist30.11.2027
Laufzeitende30.11.2027

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Arzneimittel
Erfüllungsort:bundesweit, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Schriftlich
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Lose

Denosumab (Wirkstärke 60mg)

Ziel ist der Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Denosumab im Rahmen eines Open-House-Verfahrens. Bitte beachten Sie die vorgenommene Losaufteilung des Wirkstoffs.

Denosumab (Wirkstärke 120mg)

Ziel ist der Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Denosumab im Rahmen eines Open-House-Verfahrens. Bitte beachten Sie die vorgenommene Losaufteilung des Wirkstoffs.

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Pharmazeutischer Unternehmer im Sinne von § 4 Absatz 18 Arzneimittelgesetz (AMG)
  • Sitz im Geltungsbereich des AMG, einem anderen Mitgliedstaat der EU oder EWR
  • Gültige Zulassung für die vertragsgegenständlichen Rabattarzneimittel gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 AMG
  • Keine rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten fünf Jahre analog § 123 GWB
  • Kein Ereignis innerhalb der letzten drei Jahre analog § 124 GWB
Sonstige:
  • Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen (Anlage 4 zum Vertrag)
  • Bestätigung in elektronischer Form gemäß § 126a BGB

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