Kontrollprüfungen und Voruntersuchungen für Straßenbau in Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern

Auftraggeber

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost

16540 Hohen Neuendorf OT Stolpe

Veröffentlicht

08.04.2025

Angebotsfrist

31.12.2026, 22:59 Uhr

Steckbrief

Baustoffprüfung
Kontrollprüfung
Laborprüfung
Qualitätssicherung
Straßenbau
Voruntersuchung

Zusammenfassung

Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages über Kontrollprüfungen und Voruntersuchungen. Die Leistungen umfassen elf Bereiche: Böden und Bodenverfestigung, Schichten ohne Bindemittel, Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln, Asphaltbauweisen, Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen, Oberflächeneigenschaften, Bitumenuntersuchungen, Prüfung umweltrelevanter Parameter, Konstruktiver Ingenieurbau, Fahrbahnmarkierung und Fugen in Verkehrsflächen.

Zeitplan

Bekanntmachung08.04.2025
Laufzeitbeginn13.04.2025
Heute12.09.2026
Laufzeitende30.12.2026
Abgabefrist31.12.2026
Veröffentlichungsende31.12.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Erfüllungsort:Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Anerkennung als Prüfstelle für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) in verschiedenen Fachgebieten je nach Leistungsbereich
  • Prüfstelle nach ZTV M 13
  • VPMA anerkannte Betonprüfstelle nach DIN 1045-3
  • Zertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 für bestimmte Prüfungen
Finanziell:
  • Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckung von 1.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden
Rechtlich:
  • Eintragung im einschlägigen Handels- oder Berufsregister
  • Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen
  • Kein zwingender oder fakultativer Ausschluss unter entsprechender Anwendung der §§ 123, 124 GWB
  • Nichtvorliegen einer Geldbuße nach § 21 MiLoG von wenigstens EUR 2.500,00

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