Verwertung und Vermarktung von Altpapier PPK im Landkreis Tübingen

Auftraggeber

Landratsamt Tübingen, Abfallwirtschaftsbetrieb

72072 Tübingen

Veröffentlicht

14.08.2026

Angebotsfrist

21.09.2026, 12:00 Uhr

Steckbrief

Altpapier
PPK
Verwertung
Vermarktung
Entsorgung

Zusammenfassung

Der Landkreis Tübingen schreibt die Verwertung und Vermarktung von Altpapier (PPK) aus. Es handelt sich um ca. 14.000 Tonnen Altpapier (AVV 200101). Die Leistungserbringung ist für den Zeitraum vom 01.07.2027 bis zum 30.06.2029 geplant. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises im Rahmen einer elektronischen Auktion.

Zeitplan

Bekanntmachung14.08.2026
Heute12.09.2026
Abgabefrist21.09.2026
Veröffentlichungsende21.09.2026
Laufzeitbeginn30.06.2027
Laufzeitende29.06.2029

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zuschlagskriterien:
Preis
Erfüllungsort:Tübingen, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Referenzen - Als Nachweis dient z. B. das hinterlegte Formblatt mit einer Bestätigung durch das Referenzunternehmen.
Finanziell:
  • Gesamtumsatz inkl. losspezifische Umsätze - Als Nachweis dient die Bilanz bzw. Auszug der Bilanz des jeweiligen Geschäftsjahres, welche durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt wurde.
  • Urkalkulation - Der Bieter erklärt, dass er eine Urkalkulation spätestens 4 Wochen nach Zuschlagserteilung zur Verfügung stellt.
  • Berufs-/ Betriebs-/ Kfz- oder Umwelthaftpflichtversicherung - Als Nachweis dienen die entsprechenden Versicherungsverträge.
  • Bankbürgschaft - Die Bankbürgschaft muss spätestens 1 Woche vor Leistungsbeginn vorliegen.
Rechtlich:
  • Strafrechtliche Verurteilungen
  • Ausschluss Insolvenzverfahren
  • Unbedenklichkeit Berufsgenossenschaft
  • Gesetzliche Sozialversicherung
  • Steuern und Abgaben
  • Ausschluss hinsichtlich Russland-Sanktionen
  • Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) Baden-Württemberg
  • Besondere Vertragsbedingungen Baden-Württemberg
  • Entsorgungsfachbetrieb oder vergleichbar
  • Verpflichtungserklärung AEntG Baden-Württemberg
  • Erklärung zur Regelung von Vertragsstrafen
  • Verpflichtungserklärung Mindestentgelt Baden-Württemberg
  • Erklärung zur Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnorm Baden-Württemberg
Sonstige:
  • Bietergemeinschaft - Als Nachweis dient eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung.
  • Entsorgungs-/ Verwertungsanlage/ Umschlagplatz/ Zwischenlager - Nachweis über die Entsorgungsanlage(n) bzw. den Umschlagplatz/ das Zwischenlager o. die Vorbehandlungs-/Sortierungsanlage

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