Arzneimittelrabattverträge Follitropin beta

Auftraggeber

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse

67304 Eisenberg

Veröffentlicht

03.08.2025

Angebotsfrist

31.07.2027, 21:59 Uhr

Steckbrief

Arzneimittel
Rabattverträge
Follitropin beta
Open House
Pharmazeutische Unternehmen
Gesundheitskasse

Zusammenfassung

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht exklusive Rabattverträge für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Follitropin beta an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines Open House-Modells mit einheitlichen Bedingungen für alle Teilnehmer. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 24 Monate mit frühestem Vertragsbeginn am 01.10.2025. Ein Beitritt kann innerhalb des 24-monatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines jeden Monats erfolgen.

Zeitplan

Bekanntmachung03.08.2025
Laufzeitbeginn30.09.2025
Heute12.09.2026
Abgabefrist31.07.2027
Veröffentlichungsende31.07.2027
Laufzeitende30.09.2027

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Arzneimittel
Erfüllungsort:Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Schriftlich
Angebotssprachen:Deutsch
Abgabe-Adresse:AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Strategisches Vertragsmanagement Arzneimittel, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg, Deutschland
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Im Rahmen dieses Vertrages dürfen grundsätzlich nur zugelassene und in Deutschland verkehrsfähige Arzneimittel abgegeben werden
  • Nachweis der Verkehrsfähigkeit durch Lauer-Taxe oder AMIce-Datenbank-Auszug erforderlich
  • Nachweis der Stellung als pharmazeutischer Unternehmer erforderlich
Sonstige:
  • Ausschließlich pharmazeutische Unternehmen als potenzielle Vertragspartner zugelassen
  • Vertrauliche Behandlung der Unterlagen erforderlich
  • Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) sind ausgeschlossen

Ähnliche Ausschreibungen

KI kann Fehler machen. Es ist ratsam, wichtige Informationen zu überprüfen.