Rabattverträge für pharmazeutische Arzneimittel

Auftraggeber

Techniker Krankenkasse

22305 Hamburg

Veröffentlicht

23.07.2025

Angebotsfrist

31.08.2027, 21:58 Uhr

Steckbrief

Rabattverträge
pharmazeutische Arzneimittel
Open-House-Verfahren
Dimethylfumarat
Glycopyrroniumbromid
Krankenkassen
SGB V

Zusammenfassung

Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens mit einheitlichen Konditionen ohne individuelle Verhandlungen. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.09.2025 und endet spätestens am 31.08.2027. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich.

Zeitplan

Bekanntmachung23.07.2025
Laufzeitbeginn31.08.2025
Heute12.09.2026
Bieterfragenfrist30.08.2027
Laufzeitende30.08.2027
Abgabefrist31.08.2027
Veröffentlichungsende31.08.2027

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Arzneimittel
Erfüllungsort:bundesweit, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Schriftlich
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Lose

Dimethylfumarat (ATC (ADV): L04AX07, ausgenommen 120 mg (N1), 240 mg (N2, 168 St.))_TK, HEK, hkk

Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen.

Glycopyrroniumbromid (HPI, IKA)_TK, HEK, hkk

Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen.

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden
  • Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat
Sonstige:
  • Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht
  • Elektronische Rechnungsstellung erforderlich

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