Planung Ersatzneubau Wredowbrücke in Brandenburg an der Havel

Auftraggeber

Stadt Brandenburg an der Havel

14770 Brandenburg an der Havel

Veröffentlicht

27.08.2026

Angebotsfrist

01.10.2026, 08:00 Uhr

Steckbrief

Planung
Ersatzneubau
Wredowbrücke
Ingenieurbauwerke
Verkehrsanlagen
Tragwerksplanung
Umweltplanung

Zusammenfassung

Planungsleistungen für den Ersatzneubau der Wredowbrücke über den Jakobsgraben in Brandenburg an der Havel mit den dazugehörigen Anschlussbereichen der Straße. Die Leistungen umfassen Objektplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung der Verkehrsanlagen, Fachplanung Tragwerksplanung und Umweltplanung.

Zeitplan

Bekanntmachung27.08.2026
Heute12.09.2026
Bieterfragenfrist24.09.2026
Abgabefrist01.10.2026
Veröffentlichungsende01.10.2026
Bindefrist20.11.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Planungsleistungen im Bauwesen
Planungsleistungen für Brücken
Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Zuschlagskriterien:
Honorar/Preis (70.0)Projektspezifische Referenzen (10.0)Darstellung Konzept zur planerischen Umsetzung (15.0)Darstellung Erreichbarkeit / Umgang im Vertretungsfall (5.0)
Erfüllungsort:Wredowstraße, 14776 Stadt Brandenburg an der Havel, DE401, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir ab dem 01.01.2016 Leistungen erbracht habe(n), die mit der zu vergebenden Leistung (Objektplanung Ingenieurbauwerke, mind. Lph. 2 bis 8 und Tragwerksplanung, mind. Lph. 2 bis 6) vergleichbar sind (Stützweite mind. 18 m, mind. HZ III od. höher). Abschluss der Lph. 8 bzw. Lph. 6 bei der Tragwerksplanung bis 01.09.2026. Mindestanforderung: Je 3 Referenzen für Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung.
Finanziell:
  • Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß Nr. II.1 der Vertragsbedingungen (AVB F-StB) mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. EUR abschließen werde(n) bzw. eine solche weiterhin gemäß den Vertragsbedingungen aufrechterhalten, falls eine solche zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung bereits besteht. Für das Zusammenfallen mehrerer Schadensfälle beträgt die Maximierung der Ersatzleistung mind. das Zweifache der Versicherungssumme. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein Versicherungsnachweis wird vom AG gesondert von den in die engere Wahl kommenden Bietern abgefordert und muss der Eigenerklärung nicht beigefügt werden.
  • Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren (netto). gilt ebenso für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und bei Eignungsleihe für seine Nachunternehmer / Unterauftragnehmer
  • Erklärung des Bieters über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren. Mindestanforderung: 200.000 EUR netto pro Jahr gilt ebenso für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und bei Eignungsleihe für seine Nachunternehmer / Unterauftragnehmer
Rechtlich:
  • Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (Nachweis erst nach gesonderter Aufforderung durch den AG)
  • Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (Nachweis erst nach gesonderter Aufforderung durch den AG)
Sonstige:
  • Die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenen Führungskräften, ggf. auf gesonderter Anlage darstellen.
  • Angabe zu den Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen (Projektteam) bzw. zu den Führungskräften des Unternehmens Mindestanforderung: 5 Jahre Berufserfahrung im einschlägigen Bereich, Projektleiter mindestens Ingenieur Entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen zu den verantwortlichen Personen sind erst nach gesonderter Aufforderung durch den AG von den in die engere Wahl kommenden Bietern vorzulegen.

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