Neubau Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) - Rüttelklinkerarbeiten

Auftraggeber

Landkreis Nienburg/Weser

31582 Nienburg

Veröffentlicht

30.08.2026

Angebotsfrist

06.10.2026, 07:00 Uhr

Steckbrief

Rüttelklinker
Feuerwehrtechnische Zentrale
Neubau
Bodenbelag
Mörtelbett

Zusammenfassung

Der Landkreis Nienburg/Weser plant den Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) im Gewerbegebiet des Ortes Lemke, Gemeinde Marklohe. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen Rüttelklinkerarbeiten, darunter Untergrund Kugelstrahlen, Haftbrücke, Bodenbelag im Mörtelbett, Gefälle zu den Rinnenkörpern, Leitstreifen, Sockel und weitere zugehörige Arbeiten.

Zeitplan

Bekanntmachung30.08.2026
Heute12.09.2026
Bieterfragenfrist25.09.2026
Abgabefrist06.10.2026
Veröffentlichungsende06.10.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Klassifizierung:
Bauarbeiten
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Auftrags-Budget:369.000 €
Erfüllungsort:31608 Marklohe, DE927, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Vorzulegen sind drei Referenznachweise zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, davon mindestens eine Referenz, die folgende Anforderungen erfüllt: Fertigstellung zwischen 2021 und 2026, Auftragsvolumen mind. 100.000 EUR netto (unternehmenseigene Leistung).
Finanziell:
  • Eigenerklärung über einen jahresdurchschnittlichen Gesamtumsatz (gemittelt) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens 500.000 EUR brutto.
Rechtlich:
  • Sofern das Bieterunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. eingetragen ist, genügt die Angabe der PQ-Nummer. Sollte sich die Präqualifikation nicht auf alle ausgeschriebenen Leistungsbereiche erstrecken, ist für die von der Präqualifikation nicht abdeckten Leistungsbereiche ebenfalls eine Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 bzw. eine EEE abzugeben.
  • Sofern das Unternehmen nicht zur Teilnahme an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft verpflichtet ist, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung über die geleisteten gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge - d.h. von den Krankenkassen beizubringen.

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