Ergänzende faunistische Kartierungen für den 6-streifigen Ausbau der A6 Ost (AS Öhringen - AS Kupferzell)

Auftraggeber

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest

70329 Stuttgart

Veröffentlicht

18.08.2026

Angebotsfrist

24.09.2026, 08:00 Uhr

Steckbrief

Faunistische Kartierungen
Umweltplanung
Autobahn
A6

Zusammenfassung

Die Autobahn GmbH des Bundes sucht Dienstleister für ergänzende faunistische Kartierungen im Rahmen des 6-streifigen Ausbaus der A6 Ost zwischen AS Öhringen und AS Kupferzell. Die Leistungen umfassen Kartierungen verschiedener Tierarten wie Avifauna, Fledermäuse, Reptilien sowie Tag- und Nachtfalter. Die Ausführungsdauer beträgt voraussichtlich 18 Monate.

Zeitplan

Bekanntmachung18.08.2026
Heute12.09.2026
Abgabefrist24.09.2026
Veröffentlichungsende24.09.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zuschlagskriterien:
Kriterium 2: Sicherstellen von Fristen und Qualitätssicherung (30%)Kriterium 3: Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (m/w/d) (20%)Preis (50%)
Erfüllungsort:Augsburger Straße 748, 70329 Stuttgart, DE111, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Finanziell:
  • Nachweis einer Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach-und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 3,0 Mio. €.
Rechtlich:
  • Erklärung, dass das Unternehmen zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt ist und die Berufsqualifikation gem. § 75 (1), (2), (3) VgV bzw. § 44 VgV besitzt.
  • Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014
Sonstige:
  • Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen zu technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
  • Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).

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