Rahmenvereinbarung Recyclingpapier 70% und 80% Weißegrad

Auftraggeber

Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste

90403 Nürnberg

Veröffentlicht

03.09.2026

Angebotsfrist

07.10.2026, 21:59 Uhr

Steckbrief

Recyclingpapier
Papier
Rahmenvereinbarung

Zusammenfassung

Die Stadt Nürnberg schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Recyclingpapier aus. Die Vereinbarung läuft vom 01.03.2027 bis zum 28.02.2029. Beschafft wird Recyclingpapier in den Weißegraden 70% und 80% nach DIN ISO 2470. Die Vergabe ist in zwei Lose aufgeteilt.

Zeitplan

Bekanntmachung03.09.2026
Heute12.09.2026
Bieterfragenfrist25.09.2026
Abgabefrist07.10.2026
Veröffentlichungsende07.10.2026
Laufzeitbeginn01.03.2027
Laufzeitende28.02.2029

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Kopierpapier und xerografisches Papier
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:90403 Nürnberg, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Lose

Recyclingpapier, Weißegrad 70 % nach DIN ISO 2470

Recyclingpapier, Weißegrad 70 % nach DIN ISO 2470

Recyclingpapier, Weißegrad 80 % nach DIN ISO 2470

Recyclingpapier, Weißegrad 80 % nach DIN ISO 2470

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Vorlage von mindestens einer vergleichbaren Referenz über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten höchstens drei Jahren [01.10.2023 - 30.09.2026] erbrachten Leistungen (Lieferung von Recyclingpapier nach DIN ISO 2470 über mindestens ein halbes Jahr mit einem Gesamtrechnungswert von über 50.000 € netto)
Finanziell:
  • Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung Mindestumfang: Sach- und Personenschäden pauschal 2.000.000 EUR
Rechtlich:
  • aktuelle Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Monate) des Eintrags in das Handelsregister bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe § 123 und § 124 GWB
  • Eigenerklärung Zuverlässigkeit / Einhaltung AEntG / MiLoG
  • Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU)

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