Open-House-Rabattverträge für Teduglutid

Auftraggeber

Techniker Krankenkasse

22305 Hamburg

Veröffentlicht

31.05.2026

Angebotsfrist

30.06.2028, 21:58 Uhr

Steckbrief

Rabattverträge
Teduglutid
Open-House-Verfahren
Arzneimittel

Zusammenfassung

Die Krankenkassen (TK, HEK, hkk) beabsichtigen, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über den Wirkstoff Teduglutid zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens ohne individuelle Verhandlungen. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate, beginnend frühestens am 01.07.2026. Ein Beitritt zum Verfahren ist jederzeit möglich.

Zeitplan

Bekanntmachung31.05.2026
Laufzeitbeginn30.06.2026
Heute12.09.2026
Bieterfragenfrist29.06.2028
Laufzeitende29.06.2028
Abgabefrist30.06.2028
Veröffentlichungsende30.06.2028

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Arzneimittel
Erfüllungsort:bundesweit, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch, Schriftlich
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden.
  • Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG dürfen nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG).

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