Objektplanung für Umbau und Sanierung der Grundschule Melanchthonstraße zur Ganztagsschule in Bremen
Auftraggeber
Freie Hansestadt Bremen, Sondervermögen Immobilien und Technik (Stadt) vertreten durch Immobilien Bremen
28215, Bremen
Veröffentlicht
07.05.26
Angebotsfrist
08.06.26, 14:00
Steckbrief
Zusammenfassung
Die Grundschule an der Melanchthonstraße in Bremen wird zu einer Ganztagsgrundschule weiterentwickelt. Das Projekt umfasst den Umbau und die Sanierung des bestehenden Schulstandorts, einschließlich der Entwicklung von Clusterstrukturen, der Einrichtung einer Mensa und eines Cafés sowie der Herstellung von Barrierefreiheit und Brandschutz. Zudem ist ein Ersatzneubau des Erschließungs- und Umkleidetrakts der Turnhalle vorgesehen. Die Leistungen umfassen die Objektplanung gemäß §§ 33 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 3 sowie optional 4 bis 9.
Zeitplan
Ausschreibung
Voraussetzungen
- Darstellung von zwei vergleichbaren Referenzprojekten (Gebäude) und einer Zusatzreferenz (Innenräume) für die Leistungen der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI.
- Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 1,0 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 0,25 Mio. Euro für sonstige Schäden (jeweils 2-fach maximiert) und über die Bereitschaft zur Erhöhung im Auftragsfall auf mind. 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und auf mind. 1,5 Mio. Euro für sonstige Schäden (jeweils 2-fach maximiert).
- Eigenerklärung über einen durchschnittlichen Jahresumsatz für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI für die letzten 3 zusammenhängenden, abgerechneten Geschäftsjahre von mind. 400.000 Euro (netto).
- Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen
- Eigenerklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen / zur Zusammenarbeit
- Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes
- Eigenerklärung zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben
- Eigenerklärung gem. 5. RUS-Sanktionspaket
- Eigenerklärung über ein jährliches Mittel der fachlich geeigneten festangestellten Mitarbeiter für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI für die letzten 3 zusammenhängenden Geschäftsjahre inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. von mind. 4 festangestellten Architekten oder Bauingenieuren bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen.
- Berufliche Qualifikation des für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI entspricht: Architekt (Nachweis durch Kammereintrag).
- Berufliche Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI entspricht: Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (Nachweis durch Studiennachweis).
- Berufliche Qualifikation einer für die Projektmitarbeit vorgesehenen Person entspricht: Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Innenarchitektur (Nachweis durch Studiennachweis).
FAQ
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