Lieferung von mobilen Akkuboxen und Zubehör

Auftraggeber

Berliner Wasserbetriebe

10179 Berlin

Veröffentlicht

12.08.26

Angebotsfrist

11.09.26, 12:00

Steckbrief

Akkuboxen
Stromversorgung
Rahmenvertrag
Lieferung
Wartung

Zusammenfassung

Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von netzunabhängigen Stromversorgungen. Dies umfasst Grund- und Ergänzungsmodule, Zubehör sowie die Gewährleistungswartung der Geräte. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren mit einer Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre. Es handelt sich um einen Wertkontrakt, der nach Zeitablauf oder Erreichen des Zielwertes endet.

Zeitplan

Bekanntmachung11.08.26
Heute14.08.26
Abgabefrist11.09.26
Veröffentlichungsende11.09.26
Laufzeitbeginn30.09.26
Laufzeitende29.09.28

Ausschreibung

Reichweite:EU
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Lithiumakkumulatoren
Zuschlagskriterien:Preis (100%)
Auftrags-Budget:450.000 €
Erfüllungsort:Neue Jüdenstr. 2, 10179 Berlin, DE300, Deutschland

Name

Berliner Wasserbetriebe

Adresse

Neue Jüdenstr. 210179 BerlinDeutschland

Website

www.bwb.de

Kontakt

Einkauf Lieferungen und Leistungenvergabe-l@bwb.de0 0 0Fax: +49 30-86442790
Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Lose

Netzunabhängige Stromversorgung mit Löscheinrichtung

Lieferung von netzunabhängigen Stromversorgungen, bestehend aus Grundmodul und Ergänzungsmodul, sowie die Lieferung von Zubehör zu den angebotenen Geräten und die Gewährleistungswartung der angebotenen Geräte.

Netzunabhängige Stromversorgung ohne Löscheinrichtung

Lieferung von netzunabhängigen Stromversorgungen, bestehend aus Grundmodul und Ergänzungsmodul, sowie die Lieferung von Zubehör zu den angebotenen Geräten und die Gewährleistungswartung der angebotenen Geräte.

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärungen nachweisen.
  • Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist.
  • Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)

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