IT-Administration der APC beim BBK
Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
53119, Bonn
Veröffentlicht
11.05.26
Angebotsfrist
16.06.26, 11:30
Steckbrief
Zusammenfassung
Das Beschaffungsamt des BMI schreibt die IT-Administration für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) aus. Der Auftrag umfasst die zentrale Verwaltung von Standard-IT-Endgeräten sowie von VS-IT-Infrastruktur. Die Leistungserbringung erfolgt durch einen externen Dienstleister, der sowohl Standard-PCs als auch SINA H-Geräte betreut. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten mit einer Verlängerungsoption um weitere 12 Monate.
Zeitplan
Ausschreibung
Voraussetzungen
- Mindestens zwei Referenzen mit vergleichbarem Umfang und Leistungsinhalt sind vollständig beschrieben. Die Referenzen haben jeweils einen vergleichbaren Umfang, wenn mindestens 24 Projektmonate Leistungen im Bereich IT-Administration erbracht wurden. Die Referenzen haben einen vergleichbaren Inhalt, wenn alle nachfolgenden Leistungsbestandteile nachgewiesen wurden: # Systemadministration (auch VS-Geräte) # Proaktive Update- und Patchverwaltung # 1st- und 2nd-Level-Support Bei allen Referenzen ist ein Ansprechpartner beim Referenzkunden benannt.
- Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre (ein Jahresabschluss muss noch nicht erfolgt sein) anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 250.000,- EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
- Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sind folgende Dokumente einzureichen: - "Eigenerklärung_Ausschlussgründe" - "Eigenerklärung Sanktionen Russland"
- Die Anzahl der im Durchschnitt beschäftigten Personen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss mind. 5 Personen pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften muss die Summe aller beteiligten Unternehmen diese Mindestanzahl aufweisen. Der Nachweis ist in Form einer vom Bieter selbsterstellten Liste beizufügen.
- Für die Ausführung des Auftrags kommen nur Unternehmen in Betracht, die 1.) sich bereiterklären, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätigen Personen einer Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 SÜG (erweiterte Sicherheitsüberprüfung) zu unterziehen, wenn dies aufgrund des Tätigkeitsbereichs erforderlich ist und 2.) sich zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen Verwaltung verpflichten.
FAQ
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