Rabattvereinbarung für Relugolix-Arzneimittel 2025-2027

Auftraggeber

DAK-Gesundheit

20097 Hamburg

Veröffentlicht

17.08.2025

Angebotsfrist

05.08.2027, 10:00 Uhr

Steckbrief

Arzneimittel
Rabattvertrag
Relugolix
Gesundheitswesen
Pharmazeutische Produkte
Open-House-Verfahren
SGB V

Zusammenfassung

Die DAK-Gesundheit beabsichtigt den Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Relugolix (ATC L02BX04). Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem pharmazeutische Unternehmen jederzeit während der Vertragslaufzeit beitreten können. Die Verträge treten am 01.10.2025 in Kraft und enden am 30.09.2027. Interessierte Unternehmen müssen vollständige Unterlagen einreichen und die vorgegebenen Rabattbedingungen akzeptieren.

Zeitplan

Bekanntmachung17.08.2025
Laufzeitbeginn30.09.2025
Heute12.09.2026
Bieterfragenfrist28.07.2027
Abgabefrist05.08.2027
Veröffentlichungsende05.08.2027
Laufzeitende30.09.2027

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Arzneimittel
Auftrags-Budget:1.000 €
Erfüllungsort:Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Ausschluss wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
  • Ausschluss wegen Terrorismus
  • Ausschluss wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
  • Ausschluss wegen Betrug
  • Ausschluss wegen Korruption
  • Ausschluss wegen Menschenhandel
  • Ausschluss wegen Nichtzahlung von Steuern
  • Ausschluss wegen Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Ausschluss wegen Verstoß gegen Umweltrecht
  • Ausschluss wegen Verstoß gegen Sozialrecht
  • Ausschluss wegen Verstoß gegen Arbeitsrecht
Sonstige:
  • Siehe Antragsschreiben für spezifische Anforderungen
  • Vollständige Einreichung der erforderlichen Vertragsunterlagen
  • Anerkennung der vertraglichen Maßgaben der DAK-Gesundheit

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