Breitbandausbau und Betrieb eines Gigabitnetzes in Gebsattel

Auftraggeber

Gemeinde Gebsattel

91607 Gebsattel

Veröffentlicht

18.08.2026

Angebotsfrist

25.09.2026, 08:00 Uhr

Steckbrief

Breitband
Gigabitnetz
Telekommunikation
Glasfaser
Netzbetreiber

Zusammenfassung

Die Gemeinde Gebsattel sucht einen Netzbetreiber für den Aufbau und Betrieb eines flächendeckenden Gigabitnetzes. Das Projekt wird im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 gefördert. Ziel ist es, eine leistungsfähige Telekommunikationsinfrastruktur im Wirtschaftlichkeitslückenmodell zu realisieren.

Zeitplan

Bekanntmachung18.08.2026
Bieterfragenfrist11.09.2026
Heute12.09.2026
Abgabefrist25.09.2026
Veröffentlichungsende25.09.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Verhandlungsverfahren mit Vergabeverhandlung
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Internetdienste
Erfüllungsort:Gebsattel, DE256, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Eigenerklärung durch Nennung von Referenzen über Leistungen im Breitband-ausbau über den Ausbau und den Betrieb einer aktiven Telekommunikationsinfrastruktur im Bereich Glasfaser gegliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist, sowie c) Wert in Euro, d) den Leistungserbringer, e) die Anzahl der ausgebauten Adressen und f) Angaben zur Förderung.
Finanziell:
  • Vorlage des aktuellsten testierten Jahresabschlusses des Unternehmens.
  • Vorlage einer aktuellen Unternehmensauskunft einer anerkannten Wirtschaftsauskunft (z. B. Creditreform, Schufa oder vergleichbare Auskunft).
  • Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Rechtlich:
  • Eigenerklärung darüber, dass der Bewerber in das Berufsregister (z.B. Handelsregister) seines Sitzes oder Wohnsitzes eingetragen ist.
  • Vorlage des Nachweises über die Registrierung als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) bei der BNetzA.

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