Rabattvereinbarung Eltrombopag Arzneimittel ATC B02BX05

Auftraggeber

DAK-Gesundheit

20097 Hamburg

Veröffentlicht

17.08.2025

Angebotsfrist

05.08.2028, 10:00 Uhr

Steckbrief

Arzneimittel
Rabattvertrag
Eltrombopag
Gesundheitswesen
Pharmazie
SGB V

Zusammenfassung

Die DAK-Gesundheit beabsichtigt den Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Eltrombopag (patentfreie Indikationen), ATC B02BX05. Pharmazeutische Unternehmen können jederzeit während der Vertragslaufzeit zu gleichen Bedingungen beitreten. Die Verträge treten erstmals am 01.10.2025 in Kraft und enden am 30.09.2027 mit einer Verlängerungsoption von 12 Monaten.

Zeitplan

Bekanntmachung17.08.2025
Bindefrist05.09.2025
Laufzeitbeginn30.09.2025
Heute12.09.2026
Laufzeitende30.09.2027
Bieterfragenfrist28.07.2028
Abgabefrist05.08.2028
Veröffentlichungsende05.08.2028

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Arzneimittel
Auftrags-Budget:1.000 €
Erfüllungsort:Deutschland, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Ausschluss bei Beteiligung an kriminellen Vereinigungen
  • Ausschluss bei Terrorismus-Straftaten
  • Ausschluss bei Geldwäsche
  • Ausschluss bei Betrug
  • Ausschluss bei Korruption
  • Ausschluss bei Menschenhandel
  • Nachweis ordnungsgemäßer Steuerzahlungen
  • Nachweis ordnungsgemäßer Sozialversicherungsbeiträge
  • Einhaltung von Umweltrecht
  • Einhaltung von Sozialrecht
  • Einhaltung von Arbeitsrecht
  • Ausschluss bei Insolvenz
  • Ausschluss bei Liquidation oder Verwaltung
  • Ausschluss bei Aussetzung der Geschäftstätigkeit
  • Ausschluss bei nationaler Insolvenz
  • Ausschluss bei beruflichem Fehlverhalten
  • Ausschluss bei Wettbewerbsverzerrung
  • Ausschluss bei Interessenkonflikten
  • Ausschluss bei Vorbereitung von Interessenkonflikten
  • Ausschluss bei Sanktionen
  • Ausschluss bei falschen Angaben
Sonstige:
  • Siehe Antragsschreiben für weitere Anforderungen

Ähnliche Ausschreibungen

KI kann Fehler machen. Es ist ratsam, wichtige Informationen zu überprüfen.