Baurechtliche Prüfung elektrischer Anlagen im Deutschen Bundestag
Auftraggeber
Deutscher Bundestag - Vergabereferat
11011, Berlin
Veröffentlicht
30.06.26
Angebotsfrist
11.08.26, 12:00
Steckbrief
Zusammenfassung
Der Deutsche Bundestag schreibt wiederkehrende baurechtliche Prüfungen elektrischer Anlagen in seinen Liegenschaften aus. Die Leistungen umfassen die Prüfung von Sicherheitsstromversorgungs- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sowie weiterer technischer Anlagen durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige. Der Auftrag ist in drei Lose unterteilt, die das Reichstagsgebäude, den Technischen Verbund der Parlamentsbauten sowie diverse Bestandsbauten abdecken. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung erstreckt sich vom 1. April 2027 bis zum 31. März 2031. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.
Zeitplan
Ausschreibung
Lose
Prüfungen im Reichstagsgebäude
Wiederkehrende Prüfungen der ortsfesten elektrischen Anlagen einschließlich der Blitzschutzanlagen im Reichstagsgebäude durch Prüfsachverständige gemäß der Baugenehmigung und den baurechtlichen Vorschriften des Landes Berlin
Prüfungen im Technischen Verbund der Parlamentsbauten
Wiederkehrende Prüfungen der Sicherheitsstromversorgungs- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in den Liegenschaften des Technikverbunds der Parlamentsbauten (Jakob-Kaiser-Haus, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Paul-Löbe-Haus, Reichstagspräsidentenpalais und Unterirdisches Erschließungssystem) , ausgenommen dem Reichstagsgebäude, durch Prüfsachverständige gemäß der Baugenehmigung und den baurechtlichen Vorschriften des Landes Berlin.
Prüfungen in den Bestandsbauten
Wiederkehrende Prüfungen der Sicherheitsstromversorgungs- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in den Bestandsbauten durch Prüfsachverständige gemäß der Baugenehmigung und den baurechtlichen Vorschriften des Landes Berlin
Voraussetzungen
- Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2023 - 2025) erbrachte Leistungen.
- Aktueller Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 2.000.000 Euro für Personen-, 1.000.000 Euro für Sach- und 1.000.000 für Vermögensschäden)
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Angabe über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister
- Vorlage von Qualifizierungsnachweisen für bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige für Sicherheitsstromversorgungen
- Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2023 - 2025) beschäftigten Arbeitskräfte
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers
FAQ
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