Schwachstrom und Nachrichtentechnik für Schulneubau Weidenstieg 29
Auftraggeber
SBH | Schulbau Hamburg
20355, Hamburg
Veröffentlicht
15.07.26
Angebotsfrist
18.08.26, 10:00
Steckbrief
Zusammenfassung
SBH | Schulbau Hamburg plant den Neubau eines 3-stöckigen Schulgebäudes in Stahlbetonskelettbauweise mit Mauerwerksfassade am Weidenstieg 29. Im Rahmen dieses Projekts wird die Lieferung und Montage der Nachrichtentechnik (Schwachstrom) nach planerischer Vorgabe ausgeschrieben. Der voraussichtliche Ausführungszeitraum erstreckt sich von November 2026 bis November 2027.
Zeitplan
Ausschreibung
Voraussetzungen
- mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. a VOB/A)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung der Beiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate).
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden (nicht älter als 12 Monate)
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt über die zuverlässige Entrichtung von Steuern (gültig und nicht älter als 12 Monate)
- gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die angegeben werden, muss mindestens das Einfache der Schätzkosten der ausgeschriebenen Leistung erreichen.
- Umsätze aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 2 lit. c Satz 1 VOB/A)
- Handelsregisterauszug (den aktuellen Stand abbildend)
- Gewerbeanmeldung anstelle des Handelsregisterauszuges
- Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Berufsregister bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
- Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
- Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei Kalenderjahre als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. g VOB/A)
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