Neubau Hospiz Pfarrkirchen: Mobile Trennwände

Auftraggeber

Landkreis Rottal-Inn

84347 Pfarrkirchen

Veröffentlicht

10.08.2026

Angebotsfrist

15.09.2026, 09:00 Uhr

Steckbrief

Neubau
Hospiz
Trennwand
Pfarrkirchen

Zusammenfassung

Der Landkreis Rottal-Inn schreibt den Neubau eines Hospizes in Pfarrkirchen aus. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und der Einbau einer halbautomatischen, mobilen und schalldämmenden Trennwand. Die Anlage hat eine Breite von 4830 mm und eine Höhe von 2465 mm.

Zeitplan

Bekanntmachung10.08.2026
Bieterfragenfrist09.09.2026
Heute12.09.2026
Abgabefrist15.09.2026
Veröffentlichungsende15.09.2026
Laufzeitbeginn23.11.2026
Laufzeitende12.02.2027

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Klassifizierung:
Bauleistungen im Hochbau
Einbau von Trennwänden
Installation von Trennwänden
Trennwände
Zuschlagskriterien:
Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium.
Erfüllungsort:Ringstr. 4-7, 84347 Pfarrkirchen, DE22A, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum, vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.
Finanziell:
  • Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Rechtlich:
  • Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
  • Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
  • Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
  • Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Sonstige:
  • Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.

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