Arzneimittelrabattverträge Eisen(III)-Derisomaltose

Auftraggeber

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse

67304 Eisenberg

Veröffentlicht

16.06.2025

Angebotsfrist

31.05.2027, 21:59 Uhr

Steckbrief

Arzneimittel
ATC B03AC08
Eisen(III)-Derisomaltose
Open House
pharmazeutische Unternehmen
Rabattverträge

Zusammenfassung

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht exklusive Rabattverträge für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Eisen(III)-Derisomaltose an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines Open House-Modells mit einheitlichen Bedingungen für alle Teilnehmer. Verträge können innerhalb des 24-monatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines jeden Monats abgeschlossen werden. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal 24 Monate mit frühestem Vertragsbeginn am 01.08.2025.

Zeitplan

Bekanntmachung16.06.2025
Laufzeitbeginn31.07.2025
Heute12.09.2026
Abgabefrist31.05.2027
Veröffentlichungsende31.05.2027
Laufzeitende30.07.2027

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Arzneimittel
Erfüllungsort:Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Schriftlich
Angebotssprachen:Deutsch
Abgabe-Adresse:AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Strategisches Vertragsmanagement Arzneimittel, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Im Rahmen dieses Vertrages dürfen grundsätzlich nur zugelassene und in Deutschland verkehrsfähige Arzneimittel abgegeben werden
  • Nachweis der Verkehrsfähigkeit durch Lauer-Taxe oder AMIce-Datenbank-Auszug erforderlich
  • Pharmazeutischer Unternehmer muss Berechtigung zum Inverkehrbringen nachweisen
Sonstige:
  • Ausschließlich pharmazeutische Unternehmen als potenzielle Vertragspartner
  • Vertrauliche Behandlung der Unterlagen erforderlich
  • Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) sind ausgeschlossen

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