Rahmenvereinbarung Nachtrags- und Schlussrechnungsprüfung Bauleistungen Berlin

Auftraggeber

Berliner Wasserbetriebe

10179 Berlin

Veröffentlicht

16.08.2026

Angebotsfrist

17.09.2026, 08:00 Uhr

Steckbrief

Nachtragsprüfung
Schlussrechnungsprüfung
Bauleistungen
Trinkwassernetz
Abwassernetz
Ingenieurleistungen

Zusammenfassung

Die Berliner Wasserbetriebe schreiben eine Rahmenvereinbarung zur vertraglichen Prüfung und Bewertung von Nachtragsforderungen sowie zur Schlussrechnungsprüfung bei Bauleistungen im Bereich des Trinkwasser- und Abwassernetzes aus. Die Leistungen sind von qualifizierten Ingenieuren zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate.

Zeitplan

Bekanntmachung16.08.2026
Heute12.09.2026
Abgabefrist17.09.2026
Veröffentlichungsende17.09.2026
Laufzeitbeginn16.12.2026
Laufzeitende15.12.2030

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zuschlagskriterien:
Konzept Herangehensweise an die Aufgabe (30%)Konzept Personalorganisation (40%)Stundensatz verantwortliche(r) Nachtragsprüfer:in (20%)Stundensatz verantwortliche(r) Schlussrechnungsprüfer:in (10%)
Auftrags-Budget:8.800.000 €
Erfüllungsort:Neue Jüdenstr. 2, 10179 Berlin, DE300, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärungen nachweisen.
  • Die für die Erbringung der Leistungen verantwortliche(n) Person(en) muss/müssen die Qualifikation als Ingenieur im Sinne des § 75 VgV besitzen.
Sonstige:
  • Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) und der Frauenförderverordnung des Landes Berlin (FFV)

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