Rahmenvertrag zur oberirdischen Rattenbekämpfung in Ludwigshafen

Auftraggeber

Stadt Ludwigshafen, Bereich Öffentliche Ordnung

67059 Ludwigshafen

Veröffentlicht

08.09.2026

Angebotsfrist

13.10.2026, 08:00 Uhr

Steckbrief

Rattenbekämpfung
Schädlingsbekämpfung
Rahmenvertrag
Ludwigshafen

Zusammenfassung

Die Stadt Ludwigshafen beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über 24 bzw. bis maximal 48 Monate zur dauerhaften Fernhaltung tierischer Schädlinge (Ratten) von Lebens- und Genussmitteln, Geräten, Einrichtungen, Räumen und Gebäuden sowie vom Außengelände der Liegenschaften der Stadt Ludwigshafen. Die Leistungen sollen an dem Standort Stadtgebiet und Stadtteile erbracht werden. Die Maßnahmen erfolgen ausschließlich oberirdisch.

Zeitplan

Bekanntmachung08.09.2026
Heute12.09.2026
Abgabefrist13.10.2026
Veröffentlichungsende13.10.2026
Laufzeitbeginn01.12.2026
Laufzeitende30.11.2028

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Desinfektion und Schädlingsbekämpfung
Schädlingsbekämpfung
Rattenbekämpfung
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Auftrags-Budget:300.000 €
Erfüllungsort:67059 Ludwigshafen am Rhein, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über eine nach Art und Umfang vergleichbare Rattenbekämpfung auf größeren Liegenschaften, Außenanlagen oder vergleichbaren Flächen.
Finanziell:
  • Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens + den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Rechtlich:
  • Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
  • Abgabe der Eigenerklärung EU-Sanktionen Russland
  • Abgabe Erklärung LTTG
  • Erklärung über das Formblatt 124LD (Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung)
Sonstige:
  • Eignungszertifizierung gemäß DIN EN 16636 oder gleichwertige Nachweise
  • Als Ködermaterial ist nur ein aktueller und für den jeweiligen Anwendungszweck zugelassener Köder bzw. verkehrsfähige Biozidprodukte zugelassen. Die Produkte müssen nach der EUBiozidverordnung 528/2012 geprüft und genehmigt sein.

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