Erweiterung Institutsgebäude: Freianlagen am MPI für Biogeochemie in Jena
Auftraggeber
Max-Planck-Gesellschaft , GV-Bauabteilung
80539, München
Veröffentlicht
23.07.26
Angebotsfrist
25.08.26, 12:00
Steckbrief
Zusammenfassung
Das Max-Planck-Institut für Biogeochemie in Jena plant die Erweiterung seines Institutsgebäudes. Der Leistungsumfang umfasst den Abbruch des alten Gewächshauses, den Erweiterungsbau mit Büro-, Sonder- und Laborflächen sowie den Neubau eines Gewächshauses. Daraus resultieren Umbauarbeiten am Bestandsgebäude und in der technischen Infrastruktur. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI 2021 in den Leistungsphasen 1 bis 9.
Zeitplan
Ausschreibung
Voraussetzungen
- Referenz 1 (Pflicht): Eine vergleichbare Leistung für den Erweiterungsneubau eines Objektes gem. Anlage 11.2 Objektliste HOAI 2021 mit mindestens einer HZ ≥ III, Erbringung von mindestens der LPH 3, 5 & 8, Baukosten (KG500) ≥ 100.000 € netto, Abschluss innerhalb der letzten 5 Jahre.
- Referenz 2 (freiwillig): Eine vergleichbare Leistung für den Erweiterungsneubau eines Objektes gem. Anlage 11.2 Objektliste HOAI 2021 mit mindestens einer HZ ≥ III, Erbringung von mindestens der LPH 3, 5 & 8, Baukosten (KG500) ≥ 100.000 € netto, Abschluss innerhalb der letzten 5 Jahre.
- Referenz 3 (Pflicht): Eine vergleichbare Referenz, in der Bauleistungen unter Berücksichtigung des öffentlichen Vergaberechts in den LPH 6 & 7 ausgeschrieben und beauftragt wurden, Abschluss innerhalb der letzten 5 Jahre.
- Erklärung zum Mindestjahresumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich, der beauftragt werden soll. Mittelwert ≥ 20.000 € netto.
- Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von min. 3.000.000 EUR für Personenschäden und min. 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden; je pro Jahr 2-fach maximiert.
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
- Nachweis der erforderlichen Qualifikation als Architekten bzw. Ingenieure (oder vergleichbar) gem. § 75 Abs. 1 und 2 VgV für die im Auftragsfall vorgesehenen Personen.
- Erklärung zum Personalbestand für entsprechende Dienstleistungen für die Jahre 2023, 2024 und 2025. Mittelwert ≥ 2 Personen (VZÄ).
- Bestätigung über die erforderliche technische Ausstattung zur fachgerechten Leistungserbringung.
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