Unterhaltungspflege für Außenanlagen, Mulden und Regenbecken in Berlin

Auftraggeber

Berliner Wasserbetriebe

10179 Berlin

Veröffentlicht

17.08.2026

Angebotsfrist

24.09.2026, 08:00 Uhr

Steckbrief

Unterhaltungspflege
Außenanlagen
Mulden
Regenbecken
DIN 18919
Berlin

Zusammenfassung

Die Berliner Wasserbetriebe schreiben die Unterhaltungspflege für Außenanlagen, Mulden und Regenbecken gemäß DIN 18919 für die Region Nord, Kanalbetriebstelle Ruhleben für die Jahre 2027 bis 2031 aus. Der Auftrag ist in vier Lose unterteilt, die verschiedene Regenbecken, Pumpwerke und die OWA Tegel umfassen. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren nach VgV.

Zeitplan

Bekanntmachung17.08.2026
Heute12.09.2026
Abgabefrist24.09.2026
Veröffentlichungsende24.09.2026
Laufzeitbeginn31.03.2027
Laufzeitende30.03.2031

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen im Gartenbau
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:Neue Jüdenstr. 2, 10179 Berlin, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Lose

Los 1: Regenbecken Paket Nordost (Angebotsendsumme Los 1)

Los 1: Unterhaltungspflege für Mulden und Wartungswege gem. DIN 18919 für 2027 - 2030

Los 2: Regenbecken Paket Südwest (Angebotsendsumme Los 2)

Los 2: Unterhaltungspflege für Muldenanlagen und Regenbecken gemäß DIN 18919 für 2027 - 2030

Los 3: Pumpwerke Paket 1 (Angebotsendsumme Los 3)

Unterhaltungspflege für 25 Pumpwerke der Region Nord gemäß DIN 18919 für 2027 - 2030

Los 4: OWA Tegel (Angebotsendsumme Los 4)

Unterhaltungspflege für die OWA Tegel Region Nord gemäß DIN 18919 für 2027 - 2030

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärungen nachweisen.
Sonstige:
  • Frauenförderung: Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
  • Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.

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