Elektrische und Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen

Auftraggeber

Sondervermögen Immobilien und Technik der Stadtgemeinde Bremen vertreten durch IB Stadt

28215, Bremen

Veröffentlicht

06.07.26

Angebotsfrist

06.08.26, 10:00

Steckbrief

Elektroanlagen
Kommunikationstechnik
Sicherheitstechnik
Informationstechnik

Zusammenfassung

Die Ausschreibung umfasst elektrische und kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen. Der Ausführungsort ist Bremen. Die Leistungen sollen im Zeitraum vom 09.11.2026 bis 31.08.2028 erbracht werden.

Zeitplan

Bekanntmachung05.07.26
Heute17.07.26
Abgabefrist06.08.26
Veröffentlichungsende06.08.26
Laufzeitbeginn09.11.26
Laufzeitende31.08.28

Ausschreibung

Reichweite:
EU
Vergabeverordnung:
Leistung:
Bauleistungen
Klassifizierung:
Installation von elektrischen Leitungen
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:
Schwachhauser Heerstraße 240, 28213 Bremen, DE501, Deutschland
Name

Sondervermögen Immobilien und Technik der Stadtgemeinde Bremen vertreten durch IB Stadt
Adresse

Theodor-Heuss-Allee 1428215 BremenDE501Deutschland
Website

https://immobilien.bremen.de
Kontakt

sven.rache@immobilien.bremen.de+49 421-361-30749Fax: +49 421-496-30749
Abgabeform:
Elektronisch
Angebotssprachen:
Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragswerte, sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers ((§ 6a EU Nr.3a VOB/A 2019). Geforderter Mindeststandart: 3 Referenzen, die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Finanziell:
  • Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A 2019) Geforderter Mindeststandard: Mindestumsatz 1.200.000,00 EUR pro Jahr.
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung (§6a EU Nr. 2a VOB/A 2019) Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A 2019.
Rechtlich:
  • Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A 2019)
  • Erklärung über die Eintragung in das Handelsregister oder Handwerksrolle (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A 2019)
Sonstige:
  • Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte ((§ 6a EU Nr. 3g VOB/A 2019). Geforderter Mindeststandard: mindestens 8 Arbeitskräfte
  • Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Betragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat.
  • Erklärung, dass der Bieter Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.

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