Lieferung und Montage von elektronischen Sirenenanlagen und Sirenensteuerungsempfängern

Auftraggeber

Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle

75175 Pforzheim

Veröffentlicht

16.08.2026

Angebotsfrist

17.09.2026, 08:00 Uhr

Steckbrief

Sirenen
Sirenenanlagen
Sirenensteuerungsempfänger
Warnsystem
Pforzheim

Zusammenfassung

Die Stadt Pforzheim schreibt die Lieferung und Montage von elektronischen Sirenenanlagen und Sirenensteuerungsempfängern aus. Dies umfasst die Demontage alter Sirenenanlagen (E57) sowie die Errichtung neuer Anlagen an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet. Die neuen Sirenen werden teilweise mit Solarbetrieb auf freistehenden Masten, Gebäudedächern oder an Hauswänden montiert. Die digitalen Steuerungsempfänger dienen der Ansteuerung durch das Modulare Warnsystem des Bundes und der Alarmierung in digitalen Funknetzen.

Zeitplan

Bekanntmachung16.08.2026
Bieterfragenfrist07.09.2026
Heute12.09.2026
Abgabefrist17.09.2026
Veröffentlichungsende17.09.2026
Laufzeitbeginn01.01.2027
Laufzeitende30.12.2027

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Sirenen
Installation von Alarmanlagen und Antennen
Zuschlagskriterien:
Technischer Wert (30.00%)Ansprechpartner (10.00%)Lieferfrist (10.00%)Preis (50.00%)
Erfüllungsort:75175 Pforzheim, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Der Bieter hat eine repräsentative Referenzliste von errichteten Sirenenanlagen vorzulegen, mit einem Gesamtumsatzvolumen von mindestens 250.000,00 €
Rechtlich:
  • aktuelle Auskunft aus dem Handelsregister
  • Nachweis Berufshaftpflichtversicherung, Eigenerklärung zur Tariftreue
Sonstige:
  • Für die Sirenenanlagen sind u.a. folgende Normen und Vorschriften in der Ausführung der Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen: Alle anerkannten Regeln der Technik, Unfallverhütungsvorschriften, Einhaltung der Vorgaben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zur Errichtung von Sirenenanlagen
  • für die Sirenenanlagen sind alle Normen- und Vorschriften in der Ausführung der Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen. Ggfs. Nachweis der Zertifizierung nach ISO 9001 und ISO 14001 sind zu erbringen
  • Angaben gem. der Anforderungen aus dem Vordruck der Eigenerklärung zur Eignung
  • Seitens des Auftragnehmers hat eine Montage-/Bauleitung die gesamten Ausführungsarbeiten/Arbeitsabwicklungen zu leiten sowie zu überwachen und ist gegenüber dem Auftraggeber voll verantwortlich.
  • die Angaben sind anhand des Vordrucks der Eingerklärung zur Eignung abzugeben

Ähnliche Ausschreibungen

KI kann Fehler machen. Es ist ratsam, wichtige Informationen zu überprüfen.