Neubau Kita Spiel und Spaß: Terrassenbelag Laubengang aus Holz
Auftraggeber
Stadt Lübbenau/Spreewald
03222, 03222 Lübbenau/Spreewald
Veröffentlicht
17.07.26
Angebotsfrist
18.08.26, 13:00
Steckbrief
Zusammenfassung
Die Ausschreibung betrifft die Vergabe von Leistungen für den Terrassenbelag am Laubengang des Neubaus der Kita Spiel und Spaß in Lübbenau. Der Beschaffungsgegenstand umfasst die Lieferung und Verlegung von Bautenschutzmatten sowie den Terrassen- und Laubengangbelag aus Holzdielen inklusive der erforderlichen Unterkonstruktion. Zudem sind Anarbeitungen an Fenster- und Türnischen sowie die Oberflächenbeschichtung der Holzdielen mit Öl gefordert. Ergänzend sind eine detaillierte Werkplanung und Stundenlohnarbeiten zu erbringen.
Zeitplan
Ausschreibung
Voraussetzungen
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124
- Finanzamt aktuelle Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 12 Monate)
- aktuelle Bescheinigung Haftpflichtversicherung
- Auszug aus dem Handelsregister
- aktuelle Bescheinigung Berufsgenossenschaft
- Gewerbeanmeldung
- Bescheinigung Mitgliedschaft bei der IHK / Handwerkskammer oder Handwerkerkarte
- aktuelle Bescheinigung Sozialversicherung
- Sozialkassen-Bescheinigung (SOKA-Bau)
- aktuelle Vereinbarungen Einhaltung Mindestanforderung Brandenburgisches Vergabegesetz
- Erklärung Sanktionspaket zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576
- Eignung zur Berufsausübung: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124
- VHB Formblatt 221_222 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
- Urkalkulation auf Anforderung der Vergabestelle
- Formblatt 223
- csx 59 Eigenerklärung Informationen zum Bieter
- Nachweise gem. VOB/A (Abschnitt 2) § 6a EU
FAQ
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