Rahmenvertrag Kleinteilige Planungsleistungen für Fachplanung Technische Ausrüstung (Elt/50Hz)
Auftraggeber
Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
10785 Berlin
Veröffentlicht
13.08.2026
Angebotsfrist
14.09.2026, 08:00 Uhr
Steckbrief
Zusammenfassung
Die Deutsche Bahn AG schreibt einen Rahmenvertrag für kleinteilige Planungsleistungen im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung (Elt/50Hz) aus. Das Verfahren ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst Leistungen unter Anwendung der BIM-Methodik für Einzelabrufe bis 150 T€ Netto-Honorar, Los 2 umfasst konventionelle Planung für Einzelabrufe bis 75 T€ Netto-Honorar. Die Leistungen sollen bundesweit erbracht werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Zeitplan
Ausschreibung
| Reichweite: | EU-Weit |
|---|---|
| Vergabeart: | Verhandlungsverfahren mit Vergabeverhandlung |
| Vergabeverordnung: | SektVO |
| Leistung: | Dienstleistungen |
| Klassifizierung: | Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen |
| Zuschlagskriterien: | Preis (100%)Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog |
| Auftrags-Budget: | 151.156.000 € |
| Erfüllungsort: | bundesweit bundesweit, Deutschland |
Auftraggeber
Name
Adresse
Website
Kontakt
Teilnahme
| Abgabeform: | Elektronisch |
|---|---|
| Angebotssprachen: | Deutsch |
| Anzahl der Angebote: | Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig. |
Lose
Los 1 - Fachplanung Technische Ausrüstung (Elt/50Hz) (bundesweit) für Einzelabrufe bis 150 T€ Netto Honorar unter Anwendung der BIM-Methodik
Los 1 - Fachplanung Technische Ausrüstung (Elt/50Hz) (bundesweit) für Einzelabrufe bis 150 T€ Netto Honorar unter Anwendung der BIM-Methodik
Los 2 - Fachplanung Technische Ausrüstung (Elt/50Hz) (bundesweit) für Einzelabrufe bis 75 T€ Netto Honorar als konventionelle Planung
Los 2 - Fachplanung Technische Ausrüstung (Elt/50Hz) (bundesweit) für Einzelabrufe bis 75 T€ Netto Honorar als konventionelle Planung
Voraussetzungen
| Rechtlich: |
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FAQ
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