Rahmenvereinbarung Bestatterleistungen Landespolizeidirektion Saarland

Auftraggeber

Landespolizeidirektion Saarland

66459 Kirkel

Veröffentlicht

06.08.26

Angebotsfrist

07.09.26, 12:00

Steckbrief

Bestatterleistungen
Rahmenvereinbarung
Polizei

Zusammenfassung

Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für Bestatterdienstleistungen der Landespolizeidirektion Saarland. Die Vergabe ist aufgeteilt in 12 Lose.

Zeitplan

Bekanntmachung05.08.26
Heute24.08.26
Abgabefrist07.09.26
Veröffentlichungsende07.09.26
Laufzeitbeginn01.01.27
Laufzeitende31.12.27

Ausschreibung

Reichweite:EU
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen des Bestattungswesens
Bestattungsdienste
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:Saarland, Deutschland

Name

Landespolizeidirektion Saarland

Adresse

Am Tannenwald 266459 KirkelDeutschland

Website

saarland.de

Kontakt

LPD311-Vergabe@polizei.slpol.de

+49 68496083412

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Lose

Dienstbereich der PI SB-Stadt

Der Dienstbereich umfasst die Stadtteile Alt-Saarbrücken, St. Arnual, Schafbrücke, Scheidt, Bischmisheim, Ensheim, Brebach-Fechingen, Eschringen, Güdingen, Bübingen, St. Johann und Eschberg der Stadt Saarbrücken sowie die Gemeinde Kleinblittersdorf.

Dienstbereich der PI Sbr.-Burbach

Der Dienstbereich umfasst die Gebiete der Stadtteile Saarbrücken-Burbach, Malstatt, Gersweiler, Klarenthal, Altenkessel.

Dienstbereich der PI Homburg

Los 3.1 Der Dienstbereich umfasst die Städte Homburg und Bexbach, die Gemeinde Kirkel sowie die Bundesautobahnzuständigkeiten der BAB 6 und BAB 8, auch im Gebiet des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Los 3.2 Der Dienstbereich umfasst die Stadt Blieskastel sowie die Gemeinden Gersheim und Mandelbachtal.

Dienstbereich der PI Völklingen

Los 4.1 Der Dienstbereich umfasst die Stadt Völklingen sowie die Gemeinde Großrosseln. Los 4.2 Der Dienstbereich umfasst die Stadt Püttlingen sowie die Gemeinden Heus-weiler und Riegelsberg.

Dienstbereich der PI St. Ingbert

Der Dienstbereich umfasst die Stadt St. Ingbert.

Dienstbereich der PI Lebach

Der Dienstbereich umfasst die Stadt Lebach sowie die Gemeinden Schmelz und Saarwellingen.

Dienstbereich der PI Sulzbach

Der Dienstbereich umfasst die Städte Sulzbach und Friedrichsthal, die Stadtteile Dudweiler, Jägersfreude und Herrensohr der Stadt Saarbrücken sowie die Gemeinde Quierschied.

Deinstbereich der PI Saarlouis

Los 8.1 Der Dienstbereich umfasst die Stadt Saarlouis sowie die Gemeinden Wallerfangen, Bous, Überherrn, Schwalbach, Wadgassen und Ensdorf. Los 8.2 Der Dienstbereich umfasst die Stadt Dillingen sowie die Gemeinden Nalbach und Rehlingen-Siersburg.

Dienstbereich der PI Neunkirchen

Los 9.1 Der Dienstbereich umfasst die Städte Neunkirchen und Ottweiler sowie die Gemeinde Spiesen-Elversberg. Los 9.2 Der Dienstbereich umfasst die Gemeinden Illingen, Eppelborn, Merchweiler und Schiffweiler.

Dienstbereich der PI Nordsaarland

Los 10.1 Der Dienstbereich umfasst die Stadt Wadern sowie die Gemeinden Weiskirchen und Losheim am See. Los 10.2 Der Dienstbereich umfasst die Gemeindegebiete Nonnweiler und Nohfelden sowie für BAB-Zuständigkeit A 1 und A 62 in Rheinland-Pfalz.

Dienstbereich der PI Merzig

Der Dienstbereich umfasst die Stadt Merzig sowie die Gemeinden Mettlach, Perl und Beckingen.

Dienstbereich der PI St. Wendel

Der Dienstbereich umfasst die Stadt St. Wendel sowie die Gemeinden Freisen, Marpingen, Namborn, Oberthal und Tholey.

KI kann Fehler machen. Es ist ratsam, wichtige Informationen zu überprüfen.

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